HRB 168469
MUC Massivbau GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ottobrunn
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Registerdaten
- Sitz
- Ottobrunn
- Datenstand
- 2026-05-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Grauberger Massivbau GmbH München
- Grauberger Massivbau GmbH Neubiberg
- MUC Massivbau GmbH Neubiberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1502 IN 1669/25 · MUC Massivbau GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 1669/25
- Wirksam am
- 18.12.2025
- Registerbezug
- München, HRB 168469
In dem Verfahren über den Antrag d.
MUC Massivbau GmbH, Alte Landstrasse 25, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Folomeschin Nikita, geb. Folomeschin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 168469
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Mairgünther, Leopoldstraße 156, 80804 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.11.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 18.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 1502 IN 1669/25 · MUC Massivbau GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 1669/25
- Wirksam am
- 05.11.2025
- Registerbezug
- München, HRB 168469
In dem Verfahren über den Antrag d.
MUC Massivbau GmbH, Alte Landstrasse 25, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Folomeschin Nikita, geb. Folomeschin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 168469
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Die mit Beschluss vom 10.07.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1502 IN 1669/25 · MUC Massivbau GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 1669/25
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- München, HRB 168469
In dem Verfahren über den Antrag d.
MUC Massivbau GmbH, Alte Landstrasse 25, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Rudel Andrej
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 168469
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 10.07.2025 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Es heißt jeweils "vorläufiger" Insolvenzverwalter.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1502 IN 1669/25 · MUC Massivbau GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 1669/25
- Wirksam am
- 10.07.2025
- Registerbezug
- München, HRB 168469
In dem Verfahren über den Antrag d.
MUC Massivbau GmbH, Alte Landstrasse 25, 85521 Ottobrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Rudel Andrej
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 168469
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 10.07.2025 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Markus Mairgünther, Leopoldstraße 156, 80804 München, Email: augsburg@schneidergeiwitz.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 168469 HRB 168469: Grauberger Massivbau GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Ilmstr. 1, 85579 Neubiberg. Bestellt: Geschäftsführer: Grauberger, Artur, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befug…
HRB 168469 HRB 168469: Grauberger Massivbau GmbH, Neubiberg, Landkreis München, Ilmstr. 1, 85579 Neubiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grauberger, Artur, München, *XX.XX.XXXX; Pawelko, Dimitri, Regensburg, *XX.XX.…
HRB 168469 HRB 168469: Grauberger Massivbau GmbH, München, Ilmstr. 1, 85579 Neubiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlo…
HRB 168469 HRB 168469: Grauberger Massivbau GmbH, München, Ilmstr. 1, 85579 Neubiberg. Prokura erloschen: Grauberger, Alexander, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 168469 HRB 168469:Grauberger Massivbau GmbH, München, Maximilianstr. 43, 80538 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ilmstr. 1, 85579 Neubiberg.
HRB 168469 HRB 168469:Grauberger Massivbau GmbH, München, Bayerwaldstr. 35 a, 81737 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Maximilianstr. 43, 80538 München.
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München, Bayerwaldstr. 51, 81737 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bayerwaldstr. 35 a, 81737 München.
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München, Bayerwaldstr. 47, 81737 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bayerwaldstr. 51, 81737 München.
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München, Therese-Giehse-Allee 21, 81739 München.Geschäftsanschrift: Bayerwaldstr. 47, 81737 München. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen N…
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München, Therese-Giehse-Allee 21, 81739 München.Geschäftsanschrift: Therese-Giehse-Allee 21, 81739 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grauberger, Alexander, München, *XX.XX.X…
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München (Therese-Giehse-Allee 21, 81739 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Rusin, Tadeusz, München, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gasiewicz, Krystyna, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 168469 Grauberger Massivbau GmbH, München (Therese-Giehse-Allee 21, 81739 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.02.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2007 hat die S…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.