HRB 95574

MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pfungstadt

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Registerdaten

Sitz
Pfungstadt
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmH Pfungstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 683/24 · MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 683/24
Wirksam am
15.11.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 95574
9 IN 683/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:

X EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von19 %
X EUR Auslagen zuzüglich X EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von
19 %
X EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.10.2024 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Aufgrund der kurzen Dauer der vorläufigen Verwaltung bis zum Eingang der Erledigungserklärung war auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters bereits nur ein Teil der verwalteten Masse zur Bestimmung des obigen Wertes heranzuziehen. Des Weiteren ist ein Abschlag von 17,5 % vorzunehmen, so dass sich eine Nettovergütung von 4.137,47 EUR ergibt.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde-bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 683/24 · MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 683/24
Wirksam am
13.11.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 95574
9 IN 683/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 13.11.2024 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 683/24 · MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 683/24
Wirksam am
10.10.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 95574
Geschäfts-Nr.: 9 IN 683/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH, Rheinstr. 124, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 95574), vertr. d.: Christopher Raab, (Geschäftsführer), ist am 09.10.2024 um 21:45 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H., Frankfurter Straße 14, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151/30838-30, Fax: 06151/30838-31 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 95574 HRB 95574: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmH, Pfungstadt, Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH.
HRB 95574: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmH, Pfungstadt, Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmbH.
Neueintragungen
HRB 95574 HRB 95574: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmH, Pfungstadt, Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2016 mit Änderung vom 29.03.2016. Geschäftsan…
HRB 95574: MTHP Metalltechnik Hahnmühle GmH, Pfungstadt, Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2016 mit Änderung vom 29.03.2016. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 124, 64319 Pfungstadt. Gegenstand: Fertigung und Vertrieb von Maschinenbauteilen, Zerspannungstechnik, Formenbau und Auftragsarbeiten in der Metalltechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Raab, Christopher, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Raab, Christina, Pfungstadt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.