HRB 732027

MSR Technologies GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Laupheim

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Registerdaten

Sitz
Laupheim
Datenstand
2024-12-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 538/19 · MSR Technologies GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 538/19
Wirksam am
29.07.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 732027
20 IN 538/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MSR Technologies GmbH, Lindenmaierstraße 20, 88471 Laupheim, vertreten durch die Geschäftsführer Peter Rieser und Robert Stöhr
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732027
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des (vorläufigen) Mitglieds des Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland AG wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des (vorläufigen) Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 09.07.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR. Als vorläufiges Mitglied des Gläubigerausschusses werden 15,5 Stunden in der Zeit vom 18.12.2019 bis zum 26.02.2019 und Auslagen in Höhe von 275,13 Euro geltend gemacht. Als Mitglied des Gläubigerausschusses werden 36,5 Stunden geltend gemacht.
Für 52 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der Stundensatz ist im Hinblick auf den Umfang der Tätigkeit und die Qualifikation des (vorläufigen) Gläubigerausschussmitglieds angemessen. Der Insolvenzverwalter hat die geleisteten Arbeitsstunden bestätigt und hält auch den Stundensatz für angemessen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen. Sie sind belegt und notwendig gewesen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 538/19 · MSR Technologies GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 538/19
Wirksam am
21.01.2021
Registerbezug
Ulm, HRB 732027
20 IN 538/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MSR Technologies GmbH, Lindenmaierstraße 20, 88471 Laupheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Peter Rieser, geboren am XX.XX.XXXX,
Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim und Robert Stöhr, geboren am XX.XX.XXXX,
Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 732027
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schneider Geiwitz & Partner, Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg,
Gz.: 1813951/10-19

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Gläubigerausschuss hat gem. § 270
Abs. 3 InsO die Anordnung der Eigenverwaltung einstimmig unterstützt
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstaße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
Email: insolvenzverwalterleichtle@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.04.2020 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.04.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.04.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 106, 1. OG, Herrenstraße 40 - 44, Amtsgericht Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 22.04.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 106, 1. OG, Herrenstraße 40 - 44, Amtsgericht Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der mit Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 10.01.2020 gem. §§ 270, 22
a InsO eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird gem. §§ 270, 67 InsO bis
zur einer endgültigen Beschlussfassung in der ersten Gläubigerversammlung in
folgender personeller Zusammensetzung beibehalten:
- Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch
Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Friedensallee 254, 22763 Hamburg
- Agentur für Arbeit Stuttgart, vertreten durch Frau Christine Wittmann-Rabe,
Bahnhofstraße 29, 70327 Stuttgart
- Firma contrade Consulting & Trading GmbH, Josefstraße 11, 36039 Fulda,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jutta Pietschmann, diese vertreten
durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Reuber, SIEBER REUBER & PARTNER,
Rechtsanwälte-Notare, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
- Kreissparkasse Biberach, vertreten durch Herrn Jürgen Keller, Zeppelinring
27-29, 88400 Biberach an der Riß
- Herrn Klaus Sandmaier, Brühlweg 10, 88487 Mietingen-Baltringen
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 02.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 732027 HRB 732027: MSR Technologies GmbH, Laupheim, Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 01.03.2020 (20 IN 538/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 732027: MSR Technologies GmbH, Laupheim, Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ravensburg vom 01.03.2020 (20 IN 538/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung durch den Schuldner ist angeordnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ravensburg, 20 IN 538/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRB 732027 HRB 732027:MSR Technologies GmbH, Laupheim, Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2003 mit Änderung; zuletzt geändert am 28.05.2010. Die Ges…
HRB 732027:MSR Technologies GmbH, Laupheim, Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2003 mit Änderung; zuletzt geändert am 28.05.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Eisenach (Amtsgericht Jena HRB 405734) nach Laupheim verlegt. Geschäftsanschrift: Lindenmaierstr. 20, 88471 Laupheim. Gegenstand: Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft, die Übernahme von Verwaltungen und Geschäftsführungen an anderen Gesellschaften sowie die Sonderanfertigung und Entwicklung von Präzisionsteilen aus Metall in den Produkt-Bereichen Hydrauliksteuerblöcke, Gehäuse für Dieseleinspritzpumpen, Turbolader, Wellen, Hydrauliksteuerventile sowie der Sonderanfertigung von und der Handel mit antriebstechnischen Komponenten, die Sonderentwicklung von Getrieben und Anlagen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen und Geschäfte jeglicher Art. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rieser, Peter, Adelsried, *XX.XX.XXXX; Stöhr, Robert, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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