HRA 81676

MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rüsselsheim

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Registerdaten

Sitz
Rüsselsheim
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IE 1/20 · MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 1/20
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRA 81676
9 IE 1/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 81676),
vertreten durch:
1. MSI Aircraft Maintenance Services International Management GmbH, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Tim Tartsch, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Tillmann Peeters, Falkensteg GmbH, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf,

Verfahrensbevollmächtigter:
Sebastian Wilde, Falkensteg GmbH, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf,

Verfahrensbevollmächtigter:
Markus Tränkle, Falkensteg Restructuring GmbH, Cecilienallee 54-55, 40474 Düsseldorf,

wurde die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds Sparkasse Bensheim, vertr. d. d. ehemaligen Vorstand Herrn Manfred Vögtlin, nunmehr vertr. d. den Vorstand Herrn Torsten Wienold

festgesetzt auf:

xxx EUR Nettovergütung gemäß § 17 Abs. 2 InsVV xxx EUR Auslagen gem. § 18 InsVV

xxx EUR Gesamtbetrag

Die eigenverwaltende Schuldnerin wird angewiesen, die Vergütung an das Gläubigerausschussmitglied nach Rechtskraft des Beschlusses zu zahlen.

G r ü n d e:

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 11.01.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Mit Beschluss vom 06.07.2020 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt und im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung am 07.01.2021 beibehalten.
Damit endete die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen gem. §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV. Hierbei sind Zeitaufwand und Umfang der Tätigkeit besonders zu berücksichtigen.

Gem. § 17 InsVV beträgt die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 EUR je Stunde.

Das Gläubigerausschussmitglied beantragt die Gewährung eines Stundensatzes in Höhe von 200,00 EUR.

Für den Stundensatz sind Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, der Aufgaben des Gläubigerausschusses, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie dessen Qualifikation und Sachkunde zu berücksichtigen.

Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitgliedes stellt eine Aufwandsentschädigung dar. Die Tätigkeit ist keine hauptberufliche, sondern wird neben der beruflichen Tätigkeit und in einem im Verhältnis zur regelmäßig verfügbaren Arbeitszeit nur untergeordneten Ausmaß ausgeübt und hat keine einkommenssichernde Funktion (BGH, Beschluss vom 14.01.2021, IX ZB 71/18).

In seiner Stellungnahme begründet das Gläubigerausschussmitglied glaubhaft, dass Umfang und Schwierigkeit deutlich über einem "Normalverfahren" liegen. Zum einen wurde die Fortführung des Betriebes mitbegleitet, was erheblichen Zeit- und Prüfungsaufwand darstellte, zum anderen mussten die branchenspezifischen Besonderheiten eruiert werden. Des Weiteren gestaltete sich die Betriebsfortführung aufgrund der Corona-Pandemie schwierig, da sich die Mitarbeiter im Homeoffice befanden und die Betriebsfortführung vor Ort eingeschränkt war. Ferner fand die Fortführung des Betriebes an mehreren Standorten auch außerhalb Deutschlands statt, was erhebliche Anforderungen an den Gläubigerausschuss bedeutete, da sich auch wesentliche Vermögenswerte im Ausland befanden.

Auf die ausführlichen Darlegungen im Schreiben vom 17.01.2022 wird zu weiteren Begründung Bezug genommen.

Unter Berücksichtigung von Umfang und Komplexität des Verfahrens, u. a.

* Betriebsfortführung
* Auslandsbezug
* Verwertung erheblicher Vermögenswerte sowie Betreuung des Standorts in Dubai (keine Anwendung deutschen Insolvenzrechts)
* Korrespondenz mit ausländischen Gläubigern
* Verkaufsplanungen unter Berücksichtigung des sog. "Blacklistings"

sind die Maßstäbe eines durchschnittlichen Verfahrens hier nicht anwendbar.

Die Höhe des geltend gemachten Stundensatzes ist aufgrund dessen nicht zu beanstanden. Die Anzahl der Stunden wurde glaubhaft dargelegt, ebenso die Auslagen.

Die festzusetzende Vergütung beläuft sich demzufolge auf xxx Stunden à xxx EUR = xxx EUR.

Die Auslagen (Fahrtkosten) belaufen sich auf 98 km à xxx EUR = xxx EUR.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 1/20 · MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 1/20
Wirksam am
05.05.2022
Registerbezug
Darmstadt, HRA 81676
9 IE 1/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 81676), vertr. d.: 1. MSI Aircraft Maintenance Services International Management GmbH, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tim Tartsch, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 01.06.2022. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 04.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IE 1/20 · MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 1/20
Wirksam am
16.08.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRA 81676
Geschäfts-Nr. 9 IE 1/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRA 81676), vertr. d.: 1. MSI Aircraft Maintenance Services International Management GmbH, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tim Tartsch, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 21.09.2021 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 13.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 81676 HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IE 1/20 · MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 1/20
Wirksam am
02.11.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 81676
9 IE 1/20: Über das Vermögen der MSI Aircraft Maintenance Services
International GmbH & Co. KG, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt,
HRA 81676), vertr. d.: 1. MSI Aircraft Maintenance Services International
Management GmbH, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tim Tartsch, 64589 Stockstadt,
(Geschäftsführer), ist am 01.11.2020 um 09:00 Uhr das Hauptinsolvenzverfahren
eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, c/o White Case Insolvenz
GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998-0,
Fax: 069/36506998-5555, Internet: akleinschmidt@whitecase.com.

Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung angegeordnet.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter gemäß § 270 c Satz 3
InsO, schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiter über
die Forderung bestehenden Unterlagen und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
30.11.2020 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 07.01.2021, 10:00 Uhr, Saal 5,
Mathildenplatz 12 eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die
Schuldnerin und zur Stellungnahme durch den Sachwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 160,
276 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· die Beibehaltung der Anordnung oder die Aufhebung der Anordnung der
Eigenverwaltung sowie die Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte die
Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§§ 272,
277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 30.11.2020 )
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 01.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 1/20 · MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 1/20
Wirksam am
06.07.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRA 81676
Geschäfts-Nr.: 9 IE 1/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG,
Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim, vertr. d.: 1. MSI Aircraft Maintenance
Services International Management GmbH, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tim Tartsch, 64589
Stockstadt, (Geschäftsführer), ist gem. § 270a InsO die vorläufige
Eigenverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt
Dr. Andreas Kleinschmidt, c/o White Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße
20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/36506998-0, Fax: 069/36506998-5555,
Internet: akleinschmidt@whitecase.com bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 06.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 81676 HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Tartsch, Tim, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX.
HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Tartsch, Tim, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 81676 HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Hinkel, Jürgen, Lorsch, *XX.XX.XXXX.
HRA 81676: MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Hinkel, Jürgen, Lorsch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 81676 HRA 81676:MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim.Einzelprokura: Tartsch, Tim, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX.
HRA 81676:MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim.Einzelprokura: Tartsch, Tim, Stockstadt am Rhein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 81676 MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Geschäftsanschrift: Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Laumann-Sörgel, Moni…
MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Geschäftsanschrift: Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim. Prokura erloschen: Laumann-Sörgel, Monika, Griesheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 81676 MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim). Einzelprokura: Hinkel, Jürgen, Lorsch, *XX.XX.XXXX.
MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim (Pommernstraße 8, 65428 Rüsselsheim). Einzelprokura: Hinkel, Jürgen, Lorsch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 81676 MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, (Einsteinstraße 7 a, 65428 Rüsselsheim).Einzelprokura: Laumann-Sörgel, Monika, Griesheim, *XX.XX.XXXX.
MSI Aircraft Maintenance Services International GmbH & Co. KG, Rüsselsheim, (Einsteinstraße 7 a, 65428 Rüsselsheim).Einzelprokura: Laumann-Sörgel, Monika, Griesheim, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.