HRB 510672

MSA Münchinger GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wiernsheim

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Registerdaten

Sitz
Wiernsheim
Datenstand
2024-12-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-12

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Münchinger - Stoppel - Amann GmbH Wiernsheim
  2. MÜNCHINGER UND STOPPEL GMBH Wiernsheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 5 IN 16/17 · msa Münchinger GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
5 IN 16/17
Wirksam am
29.03.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 510672
5 IN 16/17 (2)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Gökan Yesilyurt, geboren am XX.XX.XXXX, Talstraße 6/1, 75438 Knittlingen
- Schuldner -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 30.01.2017 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn
er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine
Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wille
Obere Rodstraße 12, 75173 Pforzheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.03.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Gegebenenfalls sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung
des Gläubigers ergibt, dass eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung,
eine vorsätzliche pflichtwidrige Verletzung einer gesetzlichen
Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370
(Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger
Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung zugrunde liegt.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.

Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
28.04.2017. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein,
bedarf es der Antragstellung bis 28.04.2017, damit die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den
Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 31.03.2017 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem
Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren
mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 30.01.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 510672 MSA Münchinger GmbH, Wiernsheim, Daimlerstr. 12/14, 75446 Wiernsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Münchinger, Reiner, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX.
MSA Münchinger GmbH, Wiernsheim, Daimlerstr. 12/14, 75446 Wiernsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Münchinger, Reiner, Birkenfeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 510672 MSA Münchinger GmbH, Wiernsheim (Daimlerstr. 12/14, 75446 Wiernsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat weiterhin die Änderung in §§ 6,12 und 16 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom…
MSA Münchinger GmbH, Wiernsheim (Daimlerstr. 12/14, 75446 Wiernsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat weiterhin die Änderung in §§ 6,12 und 16 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2007 mit Änderung vom 22.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.