HRB 30181

MS Systemtechnik GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Obertalstraße 20, 56368 Katzenelnbogen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Katzenelnbogen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
29.05.2026
Datenstand
2026-07-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Schmidt

Singhofen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-16

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Systemvertrieb, die Lieferung und Montage von raumflächenintegrierten Heiz- und Kühlsystemen sowie der Großhandel mit Flächenheizungen, Flächenkühlungen, Dämmstoffen, erneuerbaren Energien und Lüftungssystemen, die Ausführung von Estricharbeiten und Oberböden sowie die Vermittlung von Handwerksaufträgen und deren Projektierung, die Erbringung von Planungsleistungen rund um den Bereich TGA/Haustechnik.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 14 IN 45/26 · MS Systemtechnik GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
Insolvenzgericht
Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 45/26
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 30181
14 IN 45/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der MS Systemtechnik GmbH, zuletzt wohnhaft: Obertalstraße 20, 56368 Katzenelnbogen (AG Montabaur, HRB 30181), vertr. d.: Michael Schmidt, Heinrich-Winter-Str. 13, 56379 Singhofen, (Geschäftsführer), verstorben am: 23.10.2025, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Die Verfügungsbeschränkungen vom 11.03.2026 sind am 09.04.2026 aufgehoben worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Montabaur eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 09.04.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.