HRA 121544 früher Amtsgericht Meppen

MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haren (Ems)

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Registerdaten

Sitz
Haren (Ems)
Datenstand
2024-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. JMS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG MS "SPICA J" Haren (Ems)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
04.12.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733 Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d. vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 03.02.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733 Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d. vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Cuxhaven, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
22.05.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733 Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d. vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 22.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
02.06.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J"
Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733
Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d.
vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), soll eine
Abschlagsverteilung erfolgen.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Helmke, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung,
Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322649225, Fax: 0421-32264929,
E-Mail: OHelmke@goerg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 775.163,70 EUR abzüglich noch zu
berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Für die
Abschlagsverteilung steht ein Betrag von 400.000,00 EUR zur Verfügung.
Insolvenzforderungen im Rahmen der Abschlagsverteilung sind in Höhe von
6.669.838,05 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Cuxhaven, 02.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
10.02.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J"
Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733
Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d.
vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

EUR Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.12.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
7.224.378,03 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
70 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Vorliegend sind mehrere vom Normalverfahren abweichende Umstände aufgetreten,
welche die Zuschläge von insgesamt 45% rechtfertigen. Zunächst ist der
Geschäftsbetreib der Schuldnerin fortgesetzt worden. Dazu waren zügige
Verhandlungen mit Gläubigern und Lieferanten notwendig und der Betreib konnte
bis zum Verkauf des Schiffes am 30.01.2020 aufrecht erhalten werden.

In dem Zusammenhang suchte der vorl. Verwalter auch nach einem Käufer für das
Schiff. Hierbei kam es zu einer umfassenden Prüfung der Kreditunterlagen sowie
der Abtretungserklärungen und Sicherungsverträge.

Abschließend weist das Verfahren einen ausgeprägten Auslandsbezug auf, da die
Lieferanten und Gläubiger des Schiffes überwiegend im Ausland ansässig sind.
Die Kommunikation erfolgte in der Regel in englischer Sprache. In dem
Zusammenhang ist auch die Kenntnis ausländischer Rechtsordnungen erforderlich

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451
Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 09.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
15.01.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J"
Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733
Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d.
vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 29.01.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Cuxhaven, 15.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 121544 HRA 121544: MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haren (Ems), Boschstraße 31, 49733 Haren. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 155/19) vom 22.07.2020 ist über d…
HRA 121544: MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haren (Ems), Boschstraße 31, 49733 Haren. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cuxhaven (12 IN 155/19) vom 22.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
24.07.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: Über das Vermögen der MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31, 49733 Haren (Ems), vertr. d. d. MS
"SPICA J" Verwaltungs UG, (haftungsbeschränkt), d. vertr. d. d. GF Danica
Stubbmann (AG Osnabrück, HRA 121544), ist am 22.07.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Helmke, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung,
Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322649225, Fax: 0421-322624929,
E-Mail: OHelmke@goerg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.09.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.10.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.09.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (15.10.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 23.07.2020

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 121544 HRA 121544: MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haren (Ems), Boschstraße 31, 49733 Haren. Sitz, Registerstelle und Handelsregisternummer geändert, nun: Persönlich haftender…
HRA 121544: MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Haren (Ems), Boschstraße 31, 49733 Haren. Sitz, Registerstelle und Handelsregisternummer geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bramstedt (Amtsgericht Tostedt HRB 207621), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 155/19 · MS "SPICA J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG · Insolvenzgericht Cuxhaven
Insolvenzgericht
Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 155/19
Wirksam am
09.12.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRA 121544
12 IN 155/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MS "SPICA
J" Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Boschstr. 31,
49733 Haren (Ems), vertr. d. d. MS "SPICA J" Verwaltungs UG,
(haftungsbeschränkt), d. vertr. d. d. GF Danica Stubbmann (AG Osnabrück, HRA
121544), ist am 09.12.2019 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18/20, 28195 Bremen,
Tel.: 0421-3686 472, Fax: 0421-3686 100, E-Mail: OHelmke@schubra.de bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven,
Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 09.12.2019

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