HRA 5540 KI
MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Alter Schulweg 4, 24351 ThumbyGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Thumby
- Rechtsform
- KG
- Letzte Eintragung
- 30.08.2019
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH
Anna Hilda Poesch
Böblingen
Annette Schoenes
Saarbrücken
Bernhard Regner
Weidenberg
Christian Klein
Fuldatal
Cornelia Schoberth
Ahorntal
ELBE Emissionshaus GmbH
Gerhard Espelmann
Bayreuth
Gerhard Knobloch
Bayreuth
Gerhard Köhler
Creußen
Gerold Maier
Rottenburg
Gertrud Zant
Bayreuth
Weitere 29 Funktionen stehen in den vollständigen Registerinformationen.
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Reederei O. Marten GmbH & Co. KG
HRA 5467 KI · Amtsgericht Kiel
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Abrufstand 2024-04-28 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-23 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG Groß Wittensee
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 35/18 · MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 35/18
- Wirksam am
- 15.12.2023
- Registerbezug
- Kiel, HRA 5540
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS O.M. Autumni GmbH & Co. KG, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch den Geschäftsführer Ole Marten
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 5540
- Schuldnerin -
Beschluss:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Abgeltung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS O.M. Autumni GmbH & Co. KG gegen Herrn Ole Marten erhobenen Ansprüche gegen Vergleichszahlung in Höhe von 12.145,85 €
wird bestimmt auf
Dienstag, 16.01.2024, 09:35 Uhr
Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 13.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 93 IN 35/18 · MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 35/18
- Wirksam am
- 14.01.2021
- Registerbezug
- Kiel, HRA 5540
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde,
vertreten durch den Geschäftsführer Ole Marten, Alter Schulweg 4, 24351 Sieseby
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 5540
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354
Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 10.12.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.327.703,44 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 10.12.2020 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neumünster
Boostedter Straße 26
24534 Neumünster
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 12.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5540 KI HRA 5540 KI: MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Thumby, Alter Schulweg 4, 24351 Thumby. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Thumby; Geschäftsanschrift: Alter Schulweg 4, 24351 Thumby; Inhaber: Änderung zu Nr. …
(Amtsgericht Kiel, HRB 8440 KI); Rechtsform: Der Sitz der Gesellschaft ist von Groß Wittensee nach Thumby verlegt.
Forderungsprüfung 93 IN 35/18 · MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 35/18
- Wirksam am
- 16.10.2018
- Registerbezug
- Kiel, HRA 5540
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MS O.M. Autumni GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Kiel HRA 5540 KI),
Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin 2. Verwaltung Reederei
Marten GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ole Marten, Eekholl 5, 24361 Groß
Wittensee
wurde am 24.09.2018, 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354
Hamburg.
Das mündliche Verfahren wird angeordnet.
Berichtstermin und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind
anberaumt auf Donnerstag, 13. Dezember 2018, 10:00 Uhr, Raum B 031, im
Gerichtsgebäude Boostedter Straße 26;
TO: Verwalterbericht, Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens
einschließlich Wahlen, Verschiedenes, Forderungsprüfungen. Es wird darauf
hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit die Zustimmung der
Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gemäß § 160 Abs.
I InsO als erteilt gilt.
Forderungen sind nach §§ 28 Abs. 1, 174 InsO bis zum 15.11.2018 bei dem
Insolvenzver-walter in zwei Stücken unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen
etc. anzumelden.
Gläubiger werden gem. § 28 Abs. 2 InsO aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Die schuldhafte Unterlassung
oder Verzögerung der Anzeige der Rechte kann Schadenersatzforderungen auslösen.
Schuldbefreiende Leistungen sind nur an den Insolvenzverwalter möglich.
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich aus Art. 3 Abs.
1 der Verord-nung (EU) 2015/848, weil die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer
hauptsächlichen Interessen in Deutschland hat.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentli-chung von Daten aus diesem Verfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des In-solvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gemäß § 34 InsO i.V.m. §§
4, 6 InsO, §§ 567 ff ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig.
Erstrecken sich die obigen Maßnahmen nicht nur auf das in der Bundesrepublik
Deutschland befindli-che Vermögen, so steht dem Verwalter eines ausländischen
Hauptinsolvenzverfahrens, dem Schuldner und jedem Gläubiger die sofortige
Beschwerde zu, soweit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll (Art. 102c § 4 EGInsO).
Die Notfrist beginnt sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntma-chung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Bei einer früheren Zustellung ist dieser
Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei
dem hiesigen Gericht (Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534
Neumü-nster) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwer-de gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Schuldner, der die Eröffnung selbst
beantragt hat, regelmäßig nicht beschwert und daher nicht beschwerdeberechtigt
ist.
Hinweis: elektronischer Rechtsverkehr
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behörden-postfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Neumünster, 27. September 2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 35/18 · MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Neumünster
- Insolvenzgericht
- Neumünster
- Aktenzeichen
- 93 IN 35/18
- Wirksam am
- 12.07.2018
- Registerbezug
- Kiel, HRA 5540
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Kiel HRA 5540 KI),
Marienthaler Straße 17, 24340 Eckernförde, vertreten durch die Gesellschafterin
2. Verwaltung Reederei Marten GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Ole Marten, Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee
ist am 12.07.2018, 14.00 Uhr, Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45,
20354 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein
Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich aus Art. 3 Abs.
1 der Verordnung (EU) 2015/848, weil der Schuldner / die Schuldnerin den
Mittelpunkt seiner / ihrer hauptsächlichen Interessen in Deutschland hat.
Neumünster, 12.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5540 KI MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Groß WittenseeEekholl 5, 24361 Groß Wittensee. Geschäftsanschrift: Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee..
HRA 5540 KI MS "O.M. Autumni" GmbH & Co. KG, Groß Wittensee(Eekholl 5, 24361 Groß Wittensee). (Gegenstand: Der Erwerb und der Betrieb des Schiffes MS "O.M. Autumni" und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte). K…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.