HRA 200786
MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co. KG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stade
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Registerdaten
- Sitz
- Stade
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Ownership 27. Vorratsgesellschaft mbH & Co. KG Stade
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 78/18 · MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 78/18
- Wirksam am
- 16.03.2020
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 200786
Kai Freese GmbH & Co.KG, An der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 200786),
vertr. d.: 1. Freese Shipping 7. Beteiligungs GmbH, An der Werft 4, 21680
Stade, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kai Freese, An
der Werft 4, 21680 Stade, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stade eingesehen werden.
Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 27,5 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.01.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
12.000.000,00 EUR unter Einbeziehung der Absonderungsrechte an dem Schiff
zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für
einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO grundsätzlich ein Bruchteil von
25 % zu. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Ausführungen zu den Zuschlägen:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO eine
Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % zu. In diesem Verfahren führt der
vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von 40 % für die
Betriebsfortführung, in Höhe von 5 % für die Sanierungsbemühungen und in Höhe
von 15 % für Auslandsberührungen auf. In der Summe ergibt das Zuschläge in Höhe
von 60 %. Der vorläufige Insolvenzverwalter beschränkt sich unter der
Berücksichtigung der hohen Berechnungsgrundlage von 12.000.000 € auf den Faktor
von 52,5 %. Dies stellt eine Erhöhung der Bruchteilsvergütung in Höhe von 27,5
% dar.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Zuschläge beanspruchen, da er sich mit
dem Vermögensgegenstand "Schiff" nebst Zubehör im erheblichen Umfang gemäß § 11
Abs. 1 S. 2 InsVV befasst hat. Die Instandhaltung, Sicherung und der Betrieb
des Schiffes nahmen die zentrale Tätigkeit in diesem Insolvenzverfahren ein.
Das Schiff befand sich zum Zeitpunkt der Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in einer laufendenCharter, hat somit am laufenden
Frachtverkehr teilgenommen. Der vorläufige Insolvenzverwalter nahm diverse
Bestellungen vor, um die Durchfinanzierung des Schiffsbetriebes
sicherzustellen. Die Vertragspartner befanden sich im Ausland und die
Korrespondenz war ausschließlich in englischer Sprache zu führen.
Zwingenderweise musste der vorläufige Insolvenzverwalter diesen
Vertragspartnern zur Schließung der Verträge das deutsche Insolvenzrecht und
die damit zusammenhängenden Besonderheiten erklären.
Da der Insolvenzverwalter ab dem 15.01.2019 zum "starken" vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt wurde, erhöhte sich damit auch sein Haftungsrisiko.
Des Weiteren bemühte sich der vorläufige Insolvenzverwalter um die Veräußerung
des Geschäftsbetriebes und führte Gespräche mit potenziellen Käufern durch.
Auch in diesem Zusammenhang fand ein Auslandsbezug statt. Der hierdurch
entstehende Mehraufwand wird von der Regelvergütung nicht abgedeckt, weshalb
der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag beanspruchen darf.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1,
21682 Stade einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 11.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 73 IN 78/18 · MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 78/18
- Wirksam am
- 21.02.2020
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 200786
Kai Freese GmbH & Co.KG, An der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 200786),
vertr. d.: 1. Freese Shipping 7. Beteiligungs GmbH, An der Werft 4, 21680
Stade, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kai Freese, An
der Werft 4, 21680 Stade, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 11.03.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stade, 19.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200786 HRA 200786: MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co. KG, Stade, An der Werft 4, 21680 Stade. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 78/18) vom 08.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolv…
Forderungsprüfung 73 IN 78/18 · MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 78/18
- Wirksam am
- 09.04.2019
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 200786
der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt, HRA 200786), vertr. d.: 1. Freese
Shipping 7. Beteiligungs GmbH, An der Werft 4, 21680 Stade, (persönlich
haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kai Freese, An der Werft 4, 21680
Stade, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2019 um 08:27 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White & Case
Insolvenz GbR, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 81 36 100, Fax:
040-80 81 36 250, Internet: www.whitecaseinso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.05.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.06.2019, 10:00 Uhr, JV 2,
Hauptgebäude, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stade, 09.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200786 HRA 200786: MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co. KG, Stade, An der Werft 4, 21680 Stade. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stade (73 IN 78/18) vom 15.01.2019 ist zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines V…
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 78/18 · MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 78/18
- Wirksam am
- 16.01.2019
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 200786
"KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG, An der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt,
HRA 200786), vertr. d.: 1. Freese Shipping 7. Beteiligungs GmbH, An der Werft
4, 21680 Stade, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kai
Freese, An der Werft 4, 21680 Stade, (Geschäftsführer), ist am 15.01.2019 um
16:49 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White & Case
Insolvenz GbR, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 81 36 100, Fax:
040-80 81 36 250, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 15.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 73 IN 78/18 · MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Stade
- Insolvenzgericht
- Stade
- Aktenzeichen
- 73 IN 78/18
- Wirksam am
- 14.12.2018
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 200786
"KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co.KG, An der Werft 4, 21680 Stade (AG Tostedt,
HRA 200786), vertr. d.: 1. Freese Shipping 7. Beteiligungs GmbH, An der Werft
4, 21680 Stade, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Kai
Freese, An der Werft 4, 21680 Stade, (Geschäftsführer), ist am 13.12.2018 um
14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, White & Case Insolvenz GbR, Valentinskamp
70, 20355 Hamburg, Tel.: 040-80 81 36 100, Fax: 040-80 81 36 250, Internet:
www.whitecaseinso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade,
Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stade, 13.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 200786 HRA 200786:MS "KINGFISHER" Kai Freese GmbH & Co. KG, Stade, An der Werft 4, 21680 Stade.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Freese Shipping 3. Beteiligungsgesellschaft mbH, Stade (Amtsgeri…
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