HRA 115787

MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-27

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 293/13 · MS "Hammonia Africum" Schiffahrts GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltung MS "Hammonia Africum" GmbH · Insolvenzgericht Reinbek
Insolvenzgericht
Reinbek
Aktenzeichen
8 IN 293/13
Wirksam am
18.08.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 115787
8 IN 293/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MS "Hammonia Africum" Schiffahrts GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Verwaltung MS "Hammonia Africum" GmbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Peter Rieck
- Schuldnerin -

Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Befriedigung der Gewerbesteuerschulden aus der sog. "Sondermasse", soweit sie von der sog. "normalen" Insolvenzmasse nicht gedeckt sind
wird bestimmt auf
Montag, 14.09.2026, 09:50 Uhr
Sitzungssaal 107, Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 17.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 293/13 · MS \"Hammonia Africum\" Schiffahrts GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Reinbek
Insolvenzgericht
Reinbek
Aktenzeichen
8 IN 293/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 115787

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 293/13 · MS \"Hammonia Africum\" Schiffahrts GmbH & Co. KG, vertr. d. d. Verwaltung MS \"Hammonia Africum\" GmbH, vertr. d. d. GF Peter Rieck · Insolvenzgericht Reinbek
Insolvenzgericht
Reinbek
Aktenzeichen
8 IN 293/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 115787

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 115787 HRA 115787:MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek (8 IN 293/13) vom 26.02.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
HRA 115787:MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek (8 IN 293/13) vom 26.02.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRA 115787 MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek (8 IN 293/13) vom 26.02.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek (8 IN 293/13) vom 26.02.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 293/13 · MS "Hammonia Africum" Schiffahrts GmbH & Co. KG, · Insolvenzgericht Reinbek
Insolvenzgericht
Reinbek
Aktenzeichen
8 IN 293/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 115787

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 115787 MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. (Der Betrieb der Seeschiffahrt, die Befrachtung von Seeschiffen, die Vermittlung von Befrachtungsgeschäften, der An- …
MS "HAMMONIA AFRICUM" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hamburg, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. (Der Betrieb der Seeschiffahrt, die Befrachtung von Seeschiffen, die Vermittlung von Befrachtungsgeschäften, der An- und Verkauf von Seeschiffen, die Schiffsmaklerei sowie alle damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Elbchaussee 370, 22609 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Nach Sitzverlegung und Umfirmierung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltung MS "HAMMONIA AFRICUM" GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125270). Der Sitz ist von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRA 20951 HB, Firma bisher: MS "Mare Africum" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) nach Hamburg verlegt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.