HRA 9685

MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essen

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Registerdaten

Sitz
Essen
Datenstand
2024-04-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-19

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 251 IN 63/20 · MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 63/20
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Essen, HRA 9685
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 63/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 9685 eingetragenen MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 7, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die MPM Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Regine Hüsing-Brakensiek

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.10.2020 bis zum 01.02.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Das verwaltete Vermögen betrug 1.381.499,29 EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter stehen als Regelvergütung 25% der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das Insolvenzgericht im vorliegenden Verfahren eine Erhöhung des Regelsatzes als erstattungsfähig angesehen und die Festsetzung in Höhe von 145% des Regelsatzes vorgenommen.
Die Erhöhung ist damit begründet, dass der Geschäftsbetrieb über den Zeitraum von ca. 4 Monaten mit durchschnittlich 170 Arbeitnehmern fortgeführt wurde. Ferner resultierte aus der Bearbeitung der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, bzw. der Vorfinanzierung von Insolvenzgeld ein weiterer überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand. Und auch die Tatsache, dass die Insolvenzschuldnerin ihre Leistungen der Arbeitsvermittlung für unterschiedliche Industriebranchen und der Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen an verschiedenen Standorten erbrachte führte bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes zu einem Arbeitsaufwand, der weit über dem eines normalen und durchschnittlichen vorläufigen Insolvenzverfahrens liegt.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV ein vergütungsabhängiger Pauschsatz festgesetzt.

Das Insolvenzgericht hat bei seiner Entscheidung u.a. auf den Inhalt des Vergütungsantrages des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.07.2021 Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.

Hinweis:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.

251 IN 63/20
Amtsgericht Dortmund, 28.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 9685 HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kornmarkt 7, 45127 Essen. Folgende Prokuren wurden gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen gelöscht: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgt…
HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kornmarkt 7, 45127 Essen. Folgende Prokuren wurden gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen gelöscht: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Dortmund, 251 IN 63/20). Gemäß § 143 Absatz 1 Satz 3 HGB von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 9685 HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Kornmarkt 7, 45127 Essen.
HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. Nach Änderung lautet nunmehr die Geschäftsanschrift: Kornmarkt 7, 45127 Essen.
Veränderungen
HRA 9685 HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. Einzelprokura: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX.
HRA 9685: MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. Einzelprokura: Brakensiek, Joachim Wilhelm Heinrich, Telgte, *XX.XX.XXXX; Wendel, Peter, Datteln, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 9685 MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. (Entleihung von Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kopstadtplatz 1…
MPM Meyer Personalmanagement GmbH & Co. KG, Essen, Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. (Entleihung von Personal nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kopstadtplatz 13, 45127 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: MPM Verwaltungs GmbH, Essen (Amtsgericht Essen HRB 23066), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MPM Meyer Personalmanagement GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 11529) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.