HRA 97505

MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 5 IN 62/14 · MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 62/14
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 97505
5 IN 62/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Boysenstraße 6, 25980 Sylt / OT Westerland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MPC Flottenfonds I GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 97505
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30664 06112-13

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 0,00 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 5 IN 62/14 · MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 62/14
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 97505
5 IN 62/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Boysenstraße 6, 25980 Sylt / OT Westerland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MPC Flottenfonds I GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 97505
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30664 06112-13

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hagen von Diepenbroick, c/o Kanzlei Münzel & Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 5 IN 62/14 · MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 62/14
Wirksam am
01.09.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 97505
5 IN 62/14

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Boysenstraße 6, 25980 Sylt / OT Westerland, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MPC Flottenfonds I GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRA 97505
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 30664 06112-13

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.10.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Niebüll erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht - 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 97505 HRA 97505:MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 62/14) vom 20.06.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfa…
HRA 97505:MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.Durch Beschluss des Amtsgerichts Niebüll (5 IN 62/14) vom 20.06.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 62/14 · MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 62/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 97505

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 5 IN 62/14 · MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Niebüll
Insolvenzgericht
Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 62/14
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hamburg, HRA 97505

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 97505 MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.Geschäftsanschrift: Palmaille 67, 22767 Hamburg.
MPC Flottenfonds I GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.Geschäftsanschrift: Palmaille 67, 22767 Hamburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.