HRB 341436
MP Eingabesysteme GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sinsheim
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Registerdaten
- Sitz
- Sinsheim
- Datenstand
- 2024-03-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Michael Pisot GmbH Sinsheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Hans und Armin Maier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 01.08.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MP Eingabesysteme GmbH, vertr. d. d. GF Jürgen Hans u. Armin Maier Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim Amtsgericht Mannheim, Registergericht, HRB 341436 (AZ: 82 IE 1/13, Insolvenzgericht Heidelberg) steht für die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von EUR 4.175.544,70 ein Verteilungsbetrag - vorbehaltlich weiterer Massekosten und Masseschulden - in Höhe von EUR 1.639.302,08 zur Verfügung.
Amtsgericht Heidelberg, 01.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 01.07.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Hans und Armin Maier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.08.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 09.04.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Hans und Armin Maier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.04.2023 und 26.01.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 350.485,16 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 133 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.04.2023 und 26.01.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war nach Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände der im vorliegenden Verfahren erbrachten und über das Maß eines Normverfahrens hinausgehenden Arbeitsleistung des vorl. Insolvenzverwalters ein Übersteigen des Regelsatzes um 133 % gerechtfertigt.
Hierbei war insbesondere der erheblich erhöhte Arbeits- und Zeitaufwand aufgrund
- der Durchführung der Betriebsfortführung mit rund 43 Arbeitnehmern für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten unter Beachtung der mittelbaren Vergütungserhöhung durch den Fortführungsüberschuss im Rahmen einer Vergleichsrechnung,
- der vorgenommenen Sanierungsbemühungen, die sich trotz Beauftragung eines professionellen M&A Beraters schwierig gestalteten,
- der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen, insbesondere auch die Bearbeitung der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 43 Mitarbeiter
- der hohen Gläubigeranzahl von 209 Gläubigern
angemessen zu berücksichtigen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 05.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 05.03.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die Geschäftsführer Jürgen Hans und Armin Maier
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Beschluss:
1. Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 133 % für d. vorläufigen Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
2. Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 220 % für d. Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 29.02.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 29.03.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Jürgen Hans, Erlenweg, 75038 Oberderdingen und Armin Maier, Im
Bergfeld 9, 75438 Knittlingen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße
17, 69115 Heidelberg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2022 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 29.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 82 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 82 IE 1/13
- Wirksam am
- 15.02.2017
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MP Eingabesysteme GmbH, Carl-Benz-Str. 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch die
Geschäftsführer Jürgen Hans, Erlenweg, 75038 Oberderdingen und Armin Maier, Im
Bergfeld 9, 75438 Knittlingen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341436
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Blumenstraße
17,
69115 Heidelberg
-
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich
zwischen
dem Insolvenzverwalter und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das
Finanzamt
Sinsheim, zur abschließenden Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche.
wird bestimmt auf
Mittwoch, 01.03.2017, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15,
69115
Heidelberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.02.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 341436 MP Eingabesysteme GmbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 1, 74889 Sinsheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 51 IE 1/13 H) aufgelöst. Gemäß § …
Insolvenzbekanntmachung 51 IE 1/13 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IE 1/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 246/12 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 246/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 246/12 · MP Eingabesysteme GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 246/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 341436
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 341436 MP Eingabesysteme GmbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 1, 74889 Sinsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Armin, Knittlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 341436 MP Eingabesysteme GmbH, Sinsheim, Carl-Benz-Straße 1, 74889 Sinsheim.Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapit…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.