HRA 15553

Motorrad Finkl e.K.

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 Augsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
05.10.2012
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Eckhard Goldbach

Diedorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 15553 Motorrad Finkl e.K., Augsburg (Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 Augsburg, Handel und Verkauf von Motorrädern mit Zubehör und Ersatzteilen, Durchführung von Reparaturen sowie die Beteiligung an anderen Firmen …
Motorrad Finkl e.K., Augsburg (Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 Augsburg, Handel und Verkauf von Motorrädern mit Zubehör und Ersatzteilen, Durchführung von Reparaturen sowie die Beteiligung an anderen Firmen gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstandes). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Goldbach, Eckhard, Diedorf, *XX.XX.XXXX. Eingetragen aufgrund Verschmelzung der Motorrad Finkl GmbH, mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 8100) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.