HRA 15553
Motorrad Finkl e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 AugsburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Augsburg
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 05.10.2012
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eckhard Goldbach
Diedorf
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-31 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 15553 Motorrad Finkl e.K., Augsburg (Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 Augsburg, Handel und Verkauf von Motorrädern mit Zubehör und Ersatzteilen, Durchführung von Reparaturen sowie die Beteiligung an anderen Firmen …
Motorrad Finkl e.K., Augsburg (Werner-Heisenberg-Str. 6, 86156 Augsburg, Handel und Verkauf von Motorrädern mit Zubehör und Ersatzteilen, Durchführung von Reparaturen sowie die Beteiligung an anderen Firmen gleichen oder ähnlichen Unternehmensgegenstandes). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Goldbach, Eckhard, Diedorf, *XX.XX.XXXX. Eingetragen aufgrund Verschmelzung der Motorrad Finkl GmbH, mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 8100) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.