HRB 24789
Motorenwerke Zschopau GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Zschopau
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Registerdaten
- Sitz
- Zschopau
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1403 IN 2347/12 · Motorenwerke Zschopau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1403 IN 2347/12
- Wirksam am
- 07.09.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 24789
Aktenzeichen: 1403 IN 2347/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motorenwerke Zschopau GmbH, Alte Marienberger Straße 30-35, 09434 Hohndorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 24789
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Wimmer
ergeht am 03.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Stellungnahmen der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.02.2025 sind bis zum 28.09.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
3. Der Antrag liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
4. Nach Ablauf der Frist erfolgt die Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Gründe
....
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1403 IN 2347/12 · Motorenwerke Zschopau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1403 IN 2347/12
- Wirksam am
- 14.08.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 24789
Aktenzeichen: 1403 IN 2347/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Motorenwerke Zschopau GmbH, Alte Marienberger Straße 30-35, 09434 Hohndorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24789
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Wimmer
ergeht am 13.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten
xxx EUR
Gründe:
Das Verfahren wurde am 05.11.2012 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 10.06.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV in Höhe von xxx EUR zu.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xxx Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 10.06.2026 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 2347/12 · Motorenwerke Zschopau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 2347/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 24789
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 925,00 EUR auf 36.975,00 EUR u…
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 2347/12 · Motorenwerke Zschopau GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 14 IN 2347/12
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 24789
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feller, Ulrich, Nürtingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Feller, Ulrich, Nürtingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Feller, Ulrich, Nürtingen, …
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Feller, Ulrich, Nürtingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 9.050,00 EUR auf 36.050,00 EUR …
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Elbers, Otto, Soltau, *XX.XX.XXXX.
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Alte Marienberger Straße 3, 09405 Zschopau.Geschäftsanschrift: Alte Marienberger Straße 30 - 35, 09434 Großolbersdorf. Bestellt: Geschäftsführer: Elbers, Otto, Soltau, *…
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Beckbuschstraße 7a, 40474 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Alte Marienberger Straße 3, 09405 Zschopau. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Elbers, Otto, Sol…
HRB 24789 Motorenwerke Zschopau GmbH, Zschopau, Beckbuschstraße 7a, 40474 Düsseldorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.02.2009. Geschäftsanschrift: Beckbuschstraße 7a, 40474 Düsseldorf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.