HRA 201444

Moritz & Schulz GmbH & Co. KG

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wilhelmshaven

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Registerdaten

Sitz
Wilhelmshaven
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/24 · Moritz & Schulz GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 201444
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moritz & Schulz GmbH & Co KG, Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 201444), vertr. d.: 1. Frank Moritz, An der Wurt 23, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 27.11.2024 über die Anberaumung einer Gläubigerversammlung für den 16.12.2024 aufgehoben.

Der Termin für die Gläubigerversammlung entfällt somit.

Ein etwaiger neuer Termin für eine Gläubigerversammlung hat gegebenenfalls im Beschlusswege zu erfolgen.

G r ü n d e:

Der Beschluss vom 27.11.2024 hat den Termin auf "Dienstag, den 16.12.2024" bestimmt. Hierbei handelt es sich um einen Schreibfehler. Der 16.12.2024 ist ein Montag. Da der Beschluss somit irreführend ist war der Termin aufzuheben. Eine Berichtigung des Beschlusses war aufgrund der zeitigen Nähe nicht möglich.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/24 · Moritz & Schulz GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 201444
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der über das Vermögen der Moritz & Schulz GmbH & Co KG, Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 201444),
vertreten durch:
1. Frank Moritz, An der Wurt 23, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Leibner, Fasanenweg 15, 30853 Langenhagen,
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren bestimmt auf:
Dienstag, den 16.12.2024, 09:00 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven.
Tagesordnung:

1. Die Beauftragung von externen Rechtsanwälten auf Erfolgsbasis zur Digitalisierung sowie Ermittlung anfechtbarer Rechtshandlung;
2. Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte aus Anfechtung und anderen Haftungsgrundlagen durch die beauftragten Rechtsanwälte;
3. Der Abschluss von Vergleichen im Rahmen von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der vorstehenden Ansprüche mit Dritten steht im Ermessen des Insolvenzverwalters.

Die Zustimmung der Gläubiger zu der Veräußerung gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist (§ 160 Abs. 1 InsO).

Amtsgericht Wilhelmshaven, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/24 · Moritz & Schulz GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
02.05.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 201444
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moritz & Schulz GmbH & Co KG, Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 201444), vertr. d.: 1. Frank Moritz, An der Wurt 23, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 02.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 31/24 · Moritz & Schulz GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
29.04.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 201444
10 IN 31/24: Über das Vermögen der Moritz & Schulz GmbH & Co KG, Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 201444), vertr. d.: 1. Frank Moritz, An der Wurt 23, 26389 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 29.04.2024 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, 26409 Wittmund, Tel.: 04462/9219890, Fax: 04462/9219899.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.06.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.07.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.06.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (01.07.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 29.04.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/24 · Moritz & Schulz GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Wilhelmshaven
Insolvenzgericht
Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
15.03.2024
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 201444
10 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Moritz & Schulz GmbH & Co KG, Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven, vertr. d.: Moritz Beteiligungs-GmbH (persönliche haftende Gesellschafterin), diese vertreten durch Frank Moritz (Geschäftsführer), ist am 14.03.2024 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hanken, Up de Gast 3, 26409 Wittmund, Tel.: 04462/9219890, Fax: 04462/9219899 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 14.03.2024

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Neueintragungen
HRA 201444 Moritz & Schulz GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven, Der Betrieb einer Bauklempnerei und die Installation von Gas-, Wasser- und sanitären Anlagen und der Einbau von Gasthermen-He…
Moritz & Schulz GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Werftstr. 103, 26382 Wilhelmshaven, Der Betrieb einer Bauklempnerei und die Installation von Gas-, Wasser- und sanitären Anlagen und der Einbau von Gasthermen-Heizungsanlagen, Elektroinstallationen sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbau.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Moritz Beteiligungs-GmbH, Wilhelmshaven (Oldenburg HRB 202420). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Moritz & Schulz GmbH, Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130212) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2008.

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