HRB 3790

Morgat GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ahorn

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Registerdaten

Sitz
Ahorn
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. moebel24.de GmbH Coburg
  2. moebel24.de GmbH Grub am Forst
  3. M24 GmbH Grub am Forst
  4. M24 GmbH Ahorn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum mit Herrn Dr. Pawelka hinsichtlich der Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG geschlossenen Vergleich vom 03.12.2024.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.12.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 12.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
18.10.2023
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum am 06.10.2023 vor dem Landgericht Coburg, Aktenzeichen 22 O 424/19 geschlossenen Vergleich
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.11.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 17.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
28.08.2020
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz, geboren am
XX.XX.XXXX, Breiter Rain 4, 96479 Weitramsdorf
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 27.08.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 28.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
01.07.2020
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Dr.
Pawelka Karl-Heinz, geboren am XX.XX.XXXX, Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird am 01.07.2020, 8.00 Uhr, auf Antrag
der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Telefon: +49(8331)925049-0, Fax: +49(8331)925049-10
Thomas.Karg@karg-puhlmann.de
bestellt.
3. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
4. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die
Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen
durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 01.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
23.04.2020
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), vertreten durch den Geschäftsführer Dr.
Pawelka Karl-Heinz, geboren am XX.XX.XXXX, Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Sanierungsbeauftragten der Schuldnerin wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den geschlossenen Asset Deal sowie über den Kaufvertrag zur Veräußerung des
Unternehmens der Schuldnerin

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Bei Nachweis des berechtigten Interesses können die Unterlagen auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 23.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Morgat GmbH, (weiterer Name: M24 GmbH), Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz, geboren am
XX.XX.XXXX, Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Der Handel und der Vertrieb von Möbeln,
Einrichtungsgegenständen, sowie Konsumgütern aller Art (außer Lebensmitteln),
schwerpunktmäßig im Rahmen von e-commence.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt unter
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO)
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Telefon: +49(8331)925049-0
Telefax: +49(8331)925049-10
Email: Memmingen@Karg-Puhlmann.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.02.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders
bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit
durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 26.02.2019
11:30 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg

6. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 26.02.2019
11:30 Uhr
Sitzungssaal 356, 3. Stock, Heiligkreuzstr. 22, Amtsgericht Coburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.10.2018 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 02.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3790 HRB 3790: Morgat GmbH, Ahorn, Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn. Prokura erloschen: Waldeck, Christoff, Coburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 3790: Morgat GmbH, Ahorn, Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn. Prokura erloschen: Waldeck, Christoff, Coburg, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 295/18 · Morgat GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 295/18
Wirksam am
22.10.2018
Registerbezug
Coburg, HRB 3790
IN 295/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Morgat GmbH, (vorheriger Name: M24 GmbH), Hohensteiner Straße 26, 96482 Ahorn
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Pawelka Karl-Heinz, Hohensteiner Straße
26, 96482 Ahorn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Der Handel und der Vertrieb von Möbeln,
Einrichtungsgegenständen, sowie Konsumgütern aller Art (außer Lebensmitteln),
schwerpunktmäßig im Rahmen von e-commence.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 22.10.2018 um 12:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270 a
Abs. 1 InsO.

wird am 22.10.2018 um 12:00 Uhr ein vorläufiger Sachwalter bestellt, 270 a Abs.
1 S. 2 InsO. Die Schuldnerin hat die Anträge gestellt, über ihr Vermögen das
Insolvenzverfahren zu eröffnen und Eigenverwaltung gem. § 270 InsO anzuordnen.
Zum vorläufigen Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg,
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, Telefon: +49(8331)925049-0, Telefax: +49
(8331)925049-10, Email: Memmingen@Karg-Puhlmann.de, Email:
Thomas.Karg@karg-puhlmann.de.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 22.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3790 HRB 3790: M24 GmbH, Ahorn, Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue F…
HRB 3790: M24 GmbH, Ahorn, Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn. Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Morgat GmbH.
Veränderungen
HRB 3790 M24 GmbH, Grub am Forst (Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn). Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ahorn.
M24 GmbH, Grub am Forst (Hohensteiner Str. 26, 96482 Ahorn). Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Ahorn.
Veränderungen
HRB 3790 M24 GmbH, Grub am Forst (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Prokura erloschen: Martin, Hannes, Rödental, *XX.XX.XXXX.
M24 GmbH, Grub am Forst (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Prokura erloschen: Martin, Hannes, Rödental, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3790 moebel24.de GmbH, Grub am Forst (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: M24 GmbH.
moebel24.de GmbH, Grub am Forst (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: M24 GmbH.
Veränderungen
HRB 3790 moebel24.de GmbH, Coburg (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grub am Forst.
moebel24.de GmbH, Coburg (Steinweg 20, 96271 Grub am Forst). Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2004 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grub am Forst.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.