HRB 229068
Moon TopCo GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aschheim
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Registerdaten
- Sitz
- Aschheim
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- Moon TopCo GmbH Poing
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dieck, Rainer, Breitenfurt/Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX; Dr. Krause, Karl-Friedric…
Forderungsprüfung 1508 IN 3128/19 · Moon TopCo GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3128/19
- Wirksam am
- 17.07.2020
- Registerbezug
- München, HRB 229068
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Moon TopCo GmbH, Einsteinring 10, 85609 Aschheim, vertreten durch die
Geschäftsführer
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
- die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schlemmer Holding
GmbH angemeldeten Forderung,
- die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl als
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Moon HoldCo GmbH
angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.05.2020 (Az. 1508 IN 3128/19)…
Insolvenzplan 1508 IN 3128/19 · Moon TopCo GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 3128/19
- Wirksam am
- 15.05.2020
- Registerbezug
- München, HRB 229068
In dem Verfahren über den Antrag d.
Moon TopCo GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 10, 85609
Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 229068
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Halten und Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen
an Unternehmen jeder Rechtsform
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.05.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)3090586-0
Telefax: +49(89)3090586-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 10.08.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 18.12.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Asc…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Kranz, Ulrich-Nicolaus, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellscha…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Fischer, Jörg, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Minster, Josef, Nandlstadt, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Krause, Karl-…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dieck, Ra…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, Sven, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellscha…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: von der Linde, Christian, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 10, 85609 Aschheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer o…
HRB 229068 HRB 229068: Moon TopCo GmbH, Poing, Landkreis Ebersberg, Gruber Straße 48, 85586 Poing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.04.2016, zuletzt geändert am 12.08.2016. Die Gesells…
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