HRA 86225

moon-horse Reitbedarf e.K.

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Viernheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Viernheim
Datenstand
2024-05-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-04 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 86225 HRA 86225: moon-horse Reitbedarf e.K., Viernheim, Ernst-May-Allee 11, 68519 Viernheim. (Handel mit Reitsportartikeln und alle hiermit im Zusammenhang stehenden geschäftlichen Tätigkeiten.). Einzelkauffrau. G…
HRA 86225: moon-horse Reitbedarf e.K., Viernheim, Ernst-May-Allee 11, 68519 Viernheim. (Handel mit Reitsportartikeln und alle hiermit im Zusammenhang stehenden geschäftlichen Tätigkeiten.). Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Ernst-May-Allee 11, 68519 Viernheim. Inhaberin: Markowski, Klaudia, Viernheim, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der moon-horse Reitbedarf UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Viernheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 95816) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen der Alleingesellschafterin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.