HRB 9101
Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Monschau
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Registerdaten
- Sitz
- Monschau
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Veröffentlichungen
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Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 9101 HRB 9101: Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH, Monschau, Gut Reichenstein, 52156 Monschau. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Handschumacher, Ernst Wilhelm, Monscha…
HRB 9101: Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH, Monschau, Gut Reichenstein, 52156 Monschau. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG eingetragen: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Handschumacher, Ernst Wilhelm, Monschau, *XX.XX.XXXX.
HRB 9101 HRB 9101: Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH, Monschau, Gut Reichenstein, 52156 Monschau. Nach den Erkenntnissen des Gerichts ist der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft Herr Dr. Ernst Wilhelm Hands…
HRB 9101: Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH, Monschau, Gut Reichenstein, 52156 Monschau. Nach den Erkenntnissen des Gerichts ist der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft Herr Dr. Ernst Wilhelm Handschumacher, *XX.XX.XXXX, am 14.11.2014 in Monschau verstorben. Der Verstorbene ist weiterhin im Handelsregister eingetragen. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach den obigen Ausführungen der Fall.Sollte nicht binnen dreier Monate ein neuer Geschäftsführer bestellt und zur Eintragung angemeldet oder innerhalb dieser Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung gerechtfertigt werden, wird das Gericht die Löschung von Herrn Dr. Ernst Wilhelm Handschumacher als Geschäftsführer der Gesellschaft von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.