HRB 33851

Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Limbach-Oberfrohna

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Registerdaten

Sitz
Limbach-Oberfrohna
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) Chemnitz
  2. MRRB Trading UG (haftungsbeschränkt) Chemnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 421 IN 475/23 · Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
421 IN 475/23
Wirksam am
09.07.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33851
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 475/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 43, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33851

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 418 IN 475/23 · Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
418 IN 475/23
Wirksam am
17.03.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33851
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 475/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 43, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33851
vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Köhler

ergeht am 14.03.2025 nachfolgende Entscheidung:

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR

in Worten: xxx EUR

Gründe:
Das Verfahren wurde am 08.06.2023 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 09.12.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt xxx EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xxx Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 09.12.2024 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von xxx EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG. Mithin waren für xxx bewirkte Zustellungen insgesamt xxx EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Hinweis (nicht Teil der Entscheidung): Dieser Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Chemnitz - Insolvenzabteilung -, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 418 IN 475/23 · Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
418 IN 475/23
Wirksam am
08.01.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33851
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 475/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 43, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33851
vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Köhler

- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 06.03.2025 beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 115.246,70 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 4.786,00 EUR zur Verfügung".

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 418 IN 475/23 · Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
418 IN 475/23
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33851
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 475/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 43, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33851
vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Köhler

- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.12.2024 den Forderungen beim

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 418 IN 475/23 · Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
418 IN 475/23
Wirksam am
09.06.2023
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33851
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 418 IN 475/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Montageservice Silver UG (haftungsbeschränkt), Weststraße 43, 09212 Limbach-Oberfrohna, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33851
vertreten durch die Geschäftsführerin Sophie Köhler

ergeht am 08.06.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Reparatur- und Montageservice für Industriemaschinen) wird am 08.06.2023 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 28.07.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 08.09.2023 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33851 HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Wilhelm-Busch-Straße 1a, 09127 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021 hat die Änderung der Ziffern 1 (Firma und Sitz - bzgl. Fir…
HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Wilhelm-Busch-Straße 1a, 09127 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021 hat die Änderung der Ziffern 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: MRRB Trading UG (haftungsbeschränkt). Neuer Gegenstand: Im- und Export sowie Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Metallgüter und Vermittlung von Handelsgeschäften.
Veränderungen
HRB 33851 HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 15, 09130 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Busch-Straße 1a, 09127 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seitz…
HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 15, 09130 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Busch-Straße 1a, 09127 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Seitz, Uwe, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Koller, Andreas, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 33851 HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 8, 09130 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 15, 09130 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Seitz, Uwe, Berlin,…
HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 8, 09130 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 15, 09130 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Seitz, Uwe, Berlin, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Börger, Marcel, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 33851 HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 8, 09130 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2021. Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 8, …
HRB 33851: MRRB Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Uhlandstraße 8, 09130 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2021. Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 8, 09130 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Börger, Marcel, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.