HRB 730209

Montagebau Hartmann GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Altshausen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Altshausen
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Montagebau Hartmann UG (haftungsbeschränkt) Altshausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 20 IN 754/25 · Montagebau Hartmann GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 754/25
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 730209
20 IN 754/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Montagebau Hartmann GmbH, Max-Planck-Straße 2/1, 88361 Altshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hartmann, geb. Hartmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730209
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 104/25/TL

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 01.07.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 754/25 · Montagebau Hartmann GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 754/25
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 730209
20 IN 754/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Montagebau Hartmann GmbH, Max-Planck-Straße 2/1, 88361 Altshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hartmann, geb. Hartmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730209
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 104/25/TL

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock, Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 23.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 717.246,39 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 Prozentpunkte gerechtfertigt, weil das zu beaufsichtigende Unternehmen den Geschäftsbetrieb mit über 30 Mitarbeitern vollumfänglich fortführt. Daneben hat der Sachwalter die Kassenführung übernommen und bei der Planerstellung mitgewirkt. Auch nach der vorzunemenden Gesamtbetrachtung erscheint die festgesetzte Vergütung als angemessen und deckt die Tätigkeit des Verwalters insgesamt adäquat ab.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 20 IN 754/25 · Montagebau Hartmann GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 754/25
Wirksam am
24.04.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 730209
20 IN 754/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Montagebau Hartmann GmbH, Max-Planck-Straße 2/1, 88361 Altshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hartmann, geb. Hartmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730209
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 104/25/TL

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock, Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 23.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 717.246,39 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.04.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 Prozentpunkte gerechtfertigt, weil das zu überwachende Unternehmen den Geschäftsbetrieb vollumfängilich mit 31 Mitarbeitern fortgeführt hat.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 754/25 · Montagebau Hartmann GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 754/25
Wirksam am
14.04.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 730209
20 IN 754/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Montagebau Hartmann GmbH, Max-Planck-Straße 2/1, 88361 Altshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hartmann, geb. Hartmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730209
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 104/25/TL

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 29.05.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 13.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 20 IN 754/25 · Montagebau Hartmann GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 754/25
Wirksam am
04.02.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 730209
20 IN 754/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Montagebau Hartmann GmbH, Max-Planck-Straße 2/1, 88361 Altshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Hartmann, geb. Hartmann
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 730209
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FRÖHLICH Rechtsanwälte, Otto-Lilienthal-Straße 6, 88046 Friedrichshafen, Gz.: 104/25/TL
Geschäftszweig: Montagearbeiten im Baunebengewerbe

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2026 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Dipl.-Betriebswirt Dietmar Rock
Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.03.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 02.03.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 19.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis , damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 13.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 04.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 730209 HRB 730209: Montagebau Hartmann GmbH, Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. G…
HRB 730209: Montagebau Hartmann GmbH, Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Montagearbeiten im Baunebengewerbe, insbesondere die Montage von Photovoltaikanlagen und Trockenbau; die Erbringung von handwerklichen Tätigkeiten im Reisegewerbe, insbesondere Zimmerer-, Dachdecker-, Bauklempner-, Maler-, Stuckateur-, Maurer-, Fassaden- und Gerüstbauarbeiten;
Veränderungen
HRB 730209 HRB 730209:Montagebau Hartmann UG (haftungsbeschränkt), Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen.Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Da…
HRB 730209:Montagebau Hartmann UG (haftungsbeschränkt), Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen.Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Gründungskosten) beschlossen. Firma geändert; nun: Montagebau Hartmann GmbH. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hartmann, Sascha, Altshausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 730209 HRB 730209:Montagebau Hartmann UG (haftungsbeschränkt), Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2013. Geschäftsanschrift: Bachstraße…
HRB 730209:Montagebau Hartmann UG (haftungsbeschränkt), Altshausen, Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2013. Geschäftsanschrift: Bachstraße 8/3, 88361 Altshausen. Gegenstand: Erbringung von Montagearbeiten im Baunebengewerbe, insbesondere die Montage von Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Hartmann, Sascha, Altshausen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.