HRA 10989

monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kempten (Allgäu) · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Immenstadt i. Allgäu
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
20.07.2021
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

monta Klebebandwerk GmbH

Immenstadt i. Allgäu

Kommanditist(in)

monta Produktionsanlagen Beteiligungs GmbH

Immenstadt i. Allgäu

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-29

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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 365/26 · monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 365/26
Wirksam am
31.08.2026
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRA 10989
IN 365/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin monta Klebebandwerk GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Böhrnsen Lars
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Calocero Gregorio, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, Gz.: 000640-2026/ gc
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Gz.: 000640-2026/ gc
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Die mit Beschluss vom 04.08.2026 angeordnete Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen der Schuldnerin gem. § 21 InsO wird aufgehoben.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 365/26 · monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kempten (Allgäu)
Insolvenzgericht
Kempten (Allgäu)
Aktenzeichen
IN 365/26
Wirksam am
05.08.2026
Registerbezug
Kempten (Allgäu), HRA 10989
Az.: IN 365/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin monta Klebebandwerk GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Böhrnsen Lars
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRA 10989
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Calocero Gregorio, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, Gz.: 000640-2026/ gc
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Gz.: 000640-2026/ gc
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.08.2026 um 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, Telefon: +49(89)2500369-0, Telefax: +49(89)2500369-10, Email: kontakt@inso-liebig.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Gründe: (auszugsweise)

Der Beschluss ist gemäß § 270b Abs. 4 InsO zu begründen, da die Schuldnerin vorläufige Eigenverwaltung beantragt hat. Die Begründung muss die Tatsachen wiedergeben, auf welche das Gericht die Erwartung stützt, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen würde oder dass die gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen im Übrigen nicht vorliegen.

(...)

Im Ergebnis bleibt es im vorliegenden Fall jedoch nach Abwägung gemäß § 270b Abs. 2 InsO dabei, dass das Gericht nicht davon ausgeht, dass trotz dieser Umstände zu erwarten ist, dass der Schuldner bereit und in der Lage ist, seine Geschäftsführung an den Interessen der Gläubiger auszurichten.

(...)

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass gegen die ablehnende Entscheidung der Eigenverwaltung kein Rechtsmittel statthaft ist, § 6 InsO. (BGH, 11.01.2007, IX ZB 10/05).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 10989 HRA 10989: monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Immenstadt i. Allgäu, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.07…
HRA 10989: monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Immenstadt i. Allgäu, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.07.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2021 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 05.07.2021 Teile des Vermögens (insb. Grundbesitz, Bauten und Maschinen) von der monta Klebebandwerk GmbH mit dem Sitz in Immenstadt i. Allgäu (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12469) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 10989 HRA 10989: monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Immenstadt i. Allgäu, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu. (das Halten und Verwalten von Anlagen der monta Klebebandwerk GmbH). Kommanditgesell…
HRA 10989: monta Produktionsanlagen GmbH & Co. KG, Immenstadt i. Allgäu, Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu. (das Halten und Verwalten von Anlagen der monta Klebebandwerk GmbH). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gottesackerstraße 17, 87509 Immenstadt i. Allgäu. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: monta Klebebandwerk GmbH, Immenstadt i. Allgäu (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 12469).

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