HRB 29167
Mogema GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Marienberg
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Registerdaten
- Sitz
- Marienberg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 150/16 · Mogema GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 150/16
- Wirksam am
- 08.10.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29167
Aktenzeichen: 13 IN 150/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mogema GmbH, vertr. d. d. GF Harald Kaulvers Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29167
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kaulvers
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 07.10.2025 gemäß § 211 InsO eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 13 IN 150/16 · Mogema GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 150/16
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29167
Aktenzeichen: 13 IN 150/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mogema GmbH, vertr. d. d. GF Harald Kaulvers Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 29167
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kaulvers
...wurden dem Insolvenzverwalter Vergütung und Auslagen am 31.05.2023 festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 17.03.2016 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 20.01.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt x,xx EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV von x,xx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für x übertragene Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von x,xx EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Veröffentlichungszusatz:
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen, § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 150/16 · Mogema GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 150/16
- Wirksam am
- 28.06.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mogema GmbH, vertr. d. d. GF
Harald Kaulvers Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 29167
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kaulvers
ergeht am 27.06.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß
§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 22.08.2019 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen
bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
13 IN 150/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 150/16 · Mogema GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 150/16
- Wirksam am
- 28.04.2016
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mogema GmbH, vertr. d. d. GF
Harald Kaulvers Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 29167
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kaulvers
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 22.04.2016, bei
Gericht eingegangen am 26.04.2016, die Masseunzulänglichkeit angezeigt,
§ 208 InsO.
13 IN 150/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.04.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 150/16 · Mogema GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 150/16
- Wirksam am
- 21.03.2016
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 29167
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mogema GmbH, vertr. d. d. GF
Harald Kaulvers Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 29167
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Kaulvers
ergeht am 17.03.2016 nachfolgende Entscheidung:
Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 17.03.2016 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schubra.de
bestellt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen -
ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 05.05.2016 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters,
die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen
Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, zur Anhörung über
die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den
Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin, Anordnungen der Gläubiger zur
Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung
von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes
(§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 16.06.2016
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, der Gläubigerversammlung folgenden
Antrag zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Verwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichen Streitwert
anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreites
abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits
einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
13 IN 150/16 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 21.03.2016
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29167 HRB 29167:Mogema GmbH, Marienberg, Reitzenhainer Straße 31 b, 09496 Marienberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.10.2014. Geschäftsanschrift: Reitzenhainer Straße 31 b, 09496…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.