HRB 29140

Möbel Dvorak GmbH

Amtsgericht Duisburg · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Duisburg

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Registerdaten

Sitz
Duisburg
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 24/24 · Möbel Dvorak GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 24/24
Wirksam am
07.06.2024
Registerbezug
Duisburg, HRB 29140
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 24/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29140 eingetragenen Möbel Dvorak GmbH, Neuenhofstr. 90, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Peter Koopmann, Karolingerstr. 84, 40223 Düsseldorf

ist am 03.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

62 IN 24/24
Amtsgericht Duisburg, 07.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 24/24 · Möbel Dvorak GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 24/24
Wirksam am
06.05.2024
Registerbezug
Duisburg, HRB 29140
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 24/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29140 eingetragenen Möbel Dvorak GmbH, Neuenhofstr. 90, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Peter Koopmann, Karolingerstr. 84, 40223 Düsseldorf

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 08:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 01.07.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- ggf. die Veräußerung/Übertragung des Unternehmens bzw. Betriebs der Schuldnerin.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Deutsche Bank AG Mülheim, IBAN DE95362700240075818514, BIC DEUTDEDB362.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

62 IN 24/24
Amtsgericht Duisburg, 01.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 24/24 · Möbel Dvorak GmbH · Insolvenzgericht Duisburg
Insolvenzgericht
Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 24/24
Wirksam am
05.02.2024
Registerbezug
Duisburg, HRB 29140
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 24/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 29140 eingetragenen Möbel Dvorak GmbH, Neuenhofstr. 90, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Peter Koopmann, Karolingerstr. 84, 40223 Düsseldorf

ist am 05.02.2024, um 13:15 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

62 IN 24/24
Amtsgericht Duisburg, 05.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29140 HRB 29140: Möbel Dvorak GmbH, Duisburg, Neuenhofer Str. 90 - 96, 47055 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: de Groot, Martin, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
HRB 29140: Möbel Dvorak GmbH, Duisburg, Neuenhofer Str. 90 - 96, 47055 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: de Groot, Martin, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 29140 HRB 29140: Möbel Dvorak GmbH, Duisburg, Neuenhofer Str. 90 - 96, 47055 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014, zuletzt geändert am 13.09.2016. Die Gesellschafter…
HRB 29140: Möbel Dvorak GmbH, Duisburg, Neuenhofer Str. 90 - 96, 47055 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014, zuletzt geändert am 13.09.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 04.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Firma; Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bielefeld (bisher Amtsgericht Bielefeld, HRB 41675) nach Duisburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Neuenhofer Str. 90 - 96, 47055 Duisburg. Gegenstand: der Handel mit Einrichtungsgegenständen aller Art, insbesondere Möbeln, sowohl im stationären als auch im online Bereich, sowie die Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Groot, Martin, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX; Koopmann, Henning Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Haftung für die im Betrieb der Herbert Dvorak GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 2614) begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.