HRB 722734
Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ulm
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Registerdaten
- Sitz
- Ulm
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- BMG MIS Engineering GmbH Ulm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 1 IN 177/15 · Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 02.10.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: BMG MIS Engineering GmbH, Abwicklungsgesellschaft mbH), Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
Das Insolvenzverfahren wird heute, um 16:05 Uhr, nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 01.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 177/15 · Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 08.01.2025
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: BMG MIS Engineering GmbH, Abwicklungsgesellschaft mbH), Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Magirus-Deutz-Str. 17, 89077 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 11.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 400.265,10 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 03.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 177/15 · Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 22.03.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: BMG MIS Engineering GmbH, Abwicklungsgesellschaft mbH), Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle und Peter Eugen Mack
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
1. Die Prüfung der bis 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 21.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 177/15 · Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 28.06.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH, (weiterer Name: BMG
MIS Engineering GmbH, Abwicklungsgesellschaft mbH), Lise-Meitner-Str. 16, 89081
Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Maximilian Bayrle, Keplerstr.
11, 89129 Langenau und Peter Eugen Mack, Am Baumgarten 9, 89129 Langenau
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722734
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BBL Rechtsanwälte, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen und endgültigen
Sachwalterin Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Einsteinstraße 55, 89077 Ulm,
wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Sachwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag der Sachwalterin vom 31.01.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 428.020,31 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung ist damit hier gemäß § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR
zugrunde zu legen.
Der vorläufigen und schließlich endgültigen Sachwalterin waren demnach eine
Vergütung gemäß §§ 2, 12, InsVV in Höhe von 85 % (setzt sich zusammen aus 60 %
Grundvergütung sowie weiteren 25 % Zuschlag für die Tätigkeit als vorläufige
Sachwalterin) des Regelvergütungsbetrages sowie Zuschläge gemäß §§ 10, 3 InsVV
in Höhe von 15 % des Regelvergütungsbetrages - mithin also eine Gesamtvergütung
der Sachwaltung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die der Sachwalterin entstandenen Kosten für Auslagen gemäß § 12 Abs. 3 InsVV
(6 Monate á BETRAG EUR) in Höhe von BETRAG EUR waren ebenfalls festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ulm
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ulm - Insolvenzgericht - 25.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 722734 HRB 722734: BMG MIS Engineering GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 16, 89081 Ulm. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geände…
HRB 722734 HRB 722734: BMG MIS Engineering GmbH, Ulm, Lise-Meitner-Straße 16, 89081 Ulm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ulm vom 01.08.2015 (1 IN 177/15) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 177/15 · Moderne Informationssysteme E Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 03.11.2015
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
1 IN 177/15
[C]
Amtsgericht Ulm
-Insolvenzgericht-
Beschluss
vom 03.11.2015
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMG MIS Engineering GmbH, Lise-Meitner-Str. 16, 89081 Ulm
(AG Ulm, HRB 722734),
vertreten durch:
1. Peter Eugen Mack, Am Baumgarten 9, 89129 Langenau, (Geschäftsführer),
2. Dr. Reiner Maximilian Bayrle, Keplerstr. 11, 89129 Langenau,
(Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bernsau Brockdorff & Partner, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt,
Geschäftszweig:
Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG
wird heute am 03.11.2015 , um 11:00 Uhr die mit Beschluss vom 01.08.2015
angeordnete Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben und das
Insolvenzverfahren als regelmäßiges Verfahren nach den allgemeinen Vorschriften
fortgeführt. Die Schuldnerin ist nicht mehr berechtigt, über Gegenstände der
Insolvenzmasse zu verfügen und die Insolvenzmasse zu verwalten.
Zur Insolvenzverwalterin wird die bisherige Sachwalterin
Rechtsanwältin Simone Kaldenbach,
c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Hauptstr. 5, 89604 Allmendingen, Tel.: 07391/5879916, Fax: 07391/4155,
E-Mail: Skaldenbach@schubra.de
bestellt.
Weitere Forderungsanmeldungen sind unter Beachtung des § 174 InsO bei der
Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin , sondern
nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in welchem die Beschlussfassung der Gläubiger
über
die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO) erfolgen kann und in welchem
die Schuldnerin gem. §§ 281 Abs 3, 66 InsO Schlussrechnung nach Beendigung
ihres Amtes zu legen hat, wird zeitnah bestimmt werden.
Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, den Beschluss
an die Gläubiger und Schuldner der Schuldnerin zuzustellen und über die
Zustellungen Nachweis zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung (befristete Erinnerung)
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ulm,
Insolvenzgericht, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 177/15 · BMG MIS Engineering GmbH · Insolvenzgericht Ulm
- Insolvenzgericht
- Ulm
- Aktenzeichen
- 1 IN 177/15
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 722734
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 722734 BMG MIS Engineering GmbH, Ulm, Söflinger Straße 100, 89077 Ulm. Geänderte Geschäftsanschrift: Lise-Meitner-Straße 16, 89081 Ulm.
HRB 722734 BMG MIS Engineering GmbH, Ulm, (Söflinger Straße 100, 89077 Ulm).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2008. Gegenstand: Die Leistung von Arbeitsnehmerüberlassung nach dem AÜG…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.