HRB 3790

Modehaus Madison GmbH

Amtsgericht Würzburg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Zell am Main

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Registerdaten

Sitz
Zell am Main
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Modehaus Madison GmbH Würzburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 489/16 · Modehaus Madison GmbH · Insolvenzgericht Würzburg
Insolvenzgericht
Würzburg
Aktenzeichen
IN 489/16
Wirksam am
11.03.2026
Registerbezug
Würzburg, HRB 3790
IN 489/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Modehaus Madison GmbH, Margetshöchheimer Straße 76, 97299 Zell am Main, vertreten durch den Geschäftsführer Selesch Torsten
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3790
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 00305-16/ST

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Herrmann, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 431.245,14 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die Begründung in seinem Antrag vom 25.06.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3790 HRB 3790: Modehaus Madison GmbH, Zell am Main, Margetshöchheimer Straße 76, 97299 Zell am Main. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.03.2017 (Az. IN 489/16)…
HRB 3790: Modehaus Madison GmbH, Zell am Main, Margetshöchheimer Straße 76, 97299 Zell am Main. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 01.03.2017 (Az. IN 489/16) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Veränderungen
HRB 3790 HRB 3790:Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg.Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages…
HRB 3790:Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg.Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Zell am Main. Geschäftsanschrift: Margetshöchheimer Straße 76, 97299 Zell am Main.
Veränderungen
HRB 3790 Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Die Gesellschaft hat am 18.07.2011 mit der ZAPATA Mode-Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Würzburg als herrschender Gesellschaft einen Behe…
Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Die Gesellschaft hat am 18.07.2011 mit der ZAPATA Mode-Vertriebs-GmbH mit dem Sitz in Würzburg als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 08.08.2011 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 3790 Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ulmer, Karl Erdmann, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ulmer, Karl Erdmann, Würzburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3790 Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Bestellt: Geschäftsführer: Selesch, Torsten, Höchberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Bestellt: Geschäftsführer: Selesch, Torsten, Höchberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 3790 Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg.Geschäftsanschrift: Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1990 mit der ZAPATA …
Modehaus Madison GmbH, Würzburg, Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg.Geschäftsanschrift: Schönbornstraße 4 - 6, 97070 Würzburg. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1990 mit der ZAPATA Mode- Vertriebs- GmbH mit dem Sitz in Würzburg ist durch Kündigung zum 31.12.2009 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 3790 Modehaus Madison GmbH, Würzburg (Schönbornstr. 4 - 6, 97070 Würzburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jürgens, Werner Otto, Kaufmann, Ratingen.
Modehaus Madison GmbH, Würzburg (Schönbornstr. 4 - 6, 97070 Würzburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jürgens, Werner Otto, Kaufmann, Ratingen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.