VR 1826

Mobiler Sozialer Familiendienst e.V. (MSFD)

Amtsgericht Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kastellaun

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Registerdaten

Sitz
Kastellaun
Datenstand
2024-12-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arbeitsgemeinschaft familienentlastender Dienst für Behinderte und Mobile Soziale Dienste Rhein-Hunsrück e.V. Kastellaun

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1826 VR 1826: Mobiler Sozialer Familiendienst e.V. (MSFD), Kastellaun (Eifelstr. 7, 56288 Kastellaun). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlü…
VR 1826: Mobiler Sozialer Familiendienst e.V. (MSFD), Kastellaun (Eifelstr. 7, 56288 Kastellaun). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag einen Teil seines Vermögens und zwar die Teilbetriebe der Bereiche Ambulanter Pflegedienst (Sozialstation), Tagespflege, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Offene Hilfen und Fahrdienste als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die MSFD Rhein-Hunsrück gGmbH - Mobiler Sozialer Familiendienst mit Sitz in Kastellaun (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23557) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.