HRB 247681

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH Grünwald

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 09.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 654.185,96 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 54.138,14 EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat für seine Tätigkeit die Festsetzung eines Zuschlages in einer Gesamthöhe von 50 % auf die Regelvergütung beantragt.
Die Gewährung der beantragten Zuschläge ist gemäß § 3 InsVV begründet und angemessen. Die Abwicklung des Insolvenzverfahrens war in außergewöhnlichem Maße von komplexen, zeitraubenden, verfahrensprägenden und mit erheblichen rechtlichen sowie tatsächlichen Risiken behafteten Maßnahmen zur Anspruchsverfolgung und Asset-Realisierung geprägt. Es liegt eine nachvollziehbare und erhebliche Mehrbelastung des Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter vor, die über das Maß eines gewöhnlichen Insolvenzverfahrens hinausgeht und durch die gesetzliche Regelvergütung keinesfalls adäquat abgegolten wird.
Die wesentliche Mehrbelastung des Verwalters resultiert aus zwei zentralen, überdurchschnittlich aufwendigen Aufgabenkomplexen, die nachfolgend zusammengefasst dargestellt werden:
1. Anspruchsverfolgung und -realisierung Misimovic
Die Verfolgung und Durchsetzung des Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen Herrn Zvjezdan Misimovic bildete einen Hauptschwerpunkt der Verwaltertätigkeit und war durch extrem erschwerende Besonderheiten gekennzeichnet:
Mangels liquider Massemittel musste nach erfolglosen außergerichtlichen Inanspruchnahmen und Ermittlungen (SCHUFA, Immobilien) ein Prozessfinanzierungsvertrag mit der LEGIAL AG verhandelt und geschlossen werden, um den Anspruch überhaupt gerichtlich verfolgen zu können.
Nach Titulierung über eine externe Prozesskanzlei wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Abnahme der Vermögensauskunft) ohne externe Dienstleister direkt und eigenständig durch den Verwalter bzw. seine Kanzlei durchgeführt.
Neben der Vereinbarung einer 14-monatigen Ratenzahlung (Vereinnahmung von 100.000 EUR in Raten) verhandelte der Verwalter eine Sicherungsgrundschuld. Dies erforderte aufgrund rechtlicher Komplikationen (fehlender Vertretungszusatz, Abstimmung mit dem Grundbuchamt, vorrangige Zwangssicherungshypotheken) einen Sonderaufwand.
Bei drohender Vereitelung der Vollstreckung durch Wohnsitzverlegung ins Ausland und geplanter Kaufpreiszahlung aus einer Immobilienveräußerung auf ein serbisches Bankkonto entwickelte der Verwalter unter hohem Zeitdruck eine Notarlösung (Vereinbarung eines Notarnachtrags mit Kaufpreiszahlung auf ein anwaltliches Anderkonto über 600.000 EUR), wodurch die verbleibende Restforderung vollständig für die Masse gesichert und vereinnahmt werden konnte.
2. Prüfung und Realisierung sonstiger Ansprüche
Auch die weiteren Prüfungs- und Durchsetzungsmaßnahmen erforderten einen erheblichen zeitlichen und fachlichen Mehraufwand
Aufklärung unzulässiger Hin- und Herzahlungen bezüglich der Stammeinlage der M10 Holding GmbH (25.500 EUR), Verhandlung einer Prozessvorfinanzierung mit dem Hauptgläubiger Marko Marin sowie die anschließende eigenständige Vollstreckung der festgesetzten Prozesskosten ohne Einschaltung externer Anwälte.
Aufklärung unklarer Barabhebungen (20.000 EUR) inklusive Vergleichsabschluss nach Abwägung der Prozessrisiken sowie vertiefte, systematische Anfechtungsprüfungen (§ 134 InsO) bezüglich diverser Kontobewegungen (u. a. 30.000 EUR Überweisung und Verbleib von Anwaltsvergütungen i. H. v. ca. 65.000 EUR).
Sowohl im Hinblick auf den Komplex Misimovic als auch bei der Prüfung sonstiger Ansprüche wurden erhebliche Sonderleistungen erbracht, die von der Erschließung alternativer Finanzierungsinstrumente über komplexe Besicherungs- und Notarverhandlungen bis hin zur eigenständigen Durchführung intensiver Vollstreckungsschritte reichen.

Unter Anrechnung der zeitweisen Unterstützung durch externe Prozesskanzleien ergibt sich in der Gesamtschau eine außergewöhnlich hohe, differenziert nachgewiesene Mehrbelastung. Der hiermit geltend gemachte Gesamtzuschlag von 50 % ist daher gerechtfertigt, sachgerecht durch einen verständigen Dritten nachvollziehbar.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 784.861,91 EUR steht ein Betrag von 611.773,49 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung für seine Tätigkeit im Verfahren beantragt. Dabei begehrt er einen Zuschlag in Höhe von 50% aufgrund des ihm bei der Verwertung der Insolvenzmasse entstandenen Mehraufwands.

Der Antrag liegt zur Einsichtnahme für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München aus.

Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Veröffentlichung eingeräumt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 15.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 und 4 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 247681 HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, München, Steinheilstraße 12, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.11.2021 (Az. 1…
HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, München, Steinheilstraße 12, 80333 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 26.11.2021 (Az. 1501 IN 2674/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1501 IN 2674/21 · MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1501 IN 2674/21
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
München, HRB 247681
1501 IN 2674/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Steinheilstraße 12, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Delev Kostadin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 247681
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Verwaltung, Verwertung von Immobilien u.a.

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.11.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
Email: mail@pohlmannhofmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.01.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.02.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.02.2022, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.10.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 247681 HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, München, Steinheilstraße 12, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niedermeier, Stefan, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer:…
HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, München, Steinheilstraße 12, 80333 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Niedermeier, Stefan, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Delev, Kostadin, Haar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 247681 HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Schloßstraße 19, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.202 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Sat…
HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Schloßstraße 19, 82031 Grünwald. Die Gesellschafterversammlung vom 10.07.202 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. Geschäftsanschrift: Steinheilstraße 12, 80333 München.
Veränderungen
HRB 247681 HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schloßstraße 19, 82031 Grünwald.
HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schloßstraße 19, 82031 Grünwald.
Neueintragungen
HRB 247681 HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.…
HRB 247681: MM10&M10 Holding Immobilien und Grundbesitz GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2019. Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Immobilien, Halten von Beteiligungen sowie Verwaltung eigenen Vermögens ferner Durchführung und/oder Vorbereitung von Bauvorhaben i.S.v. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO (Bauträger, Baubetreuer). Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Niedermeier, Stefan, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.