HRB 43669

MKS Metallbau GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Illingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
50.000,00 EUR
Letzte Eintragung
29.06.2026
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Christian Schmidt

Tholey

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

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Stand 2026-07-22

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MKS Metallbau GmbH, Illingen

Gegenstand des Unternehmens

Der Stahl- und Leichtmetallbau, die Planung, Herstellung, Vertrieb und Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen, Schmiede- und Schlosserarbeiten sowie die Bearbeitung von Metallteilen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 60 IN 35/25 · MKS Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 35/25
Wirksam am
27.04.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 43669
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 1 eingesehen werden.

60 IN 35/25
Amtsgericht Saarbrücken, 22.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 35/25 · MKS Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 35/25
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 43669
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,

hat der vorläufige Insolvenzverwalter seinen Vergütungsantrag vorgelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer 5, eingesehen werden.
60 IN 35/25
Amtsgericht Saarbrücken, 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 60 IN 35/25 · MKS Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 35/25
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 43669
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,

ist der am 19.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 17.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 15.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Saarbrücken, 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 35/25 · MKS Metallbau GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
60 IN 35/25
Wirksam am
20.06.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 43669
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 35/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 43669 eingetragenen MKS Metallbau GmbH, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schmidt,

ist am 20.06.2025, um 09:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

60 IN 35/25
Amtsgericht Saarbrücken, 20.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43669 HRB 43669: MKS Metallbau GmbH, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Karl Josef, Heusweiler, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefug…
HRB 43669: MKS Metallbau GmbH, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Karl Josef, Heusweiler, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nun: Geschäftsführer: Schmidt, Christian, Tholey, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 43669 MKS Metallbau GmbH,, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann E…
MKS Metallbau GmbH,, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Die Gesellschafterversammlung hat am 09.08.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 zum Zwecke der Verschmelzung mit der IGS Illinger-Guß-Schleiferei GmbH mit dem Sitz in Illingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 43681) um 24.435,41 EUR auf 50.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital), 9 (Bekanntmachungen) zu ändern. Firma von Amts wegen berichtigt, nun: MKS Metallbau GmbH. Neuer Gegenstand: Der Stahl- und Leichtmetallbau, die Planung, Herstellung, Vertrieb und Montage von Fenstern, Türen und Bauelementen, Schmiede- und Schlosserarbeiten sowie die Bearbeitung von Metallteilen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Christian, Tholey, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 43669 MKS Metallbau GmbH, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsb…
MKS Metallbau GmbH, Illingen, Gewerbegebiet Eseiterstraße 9, 66557 Illingen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2012 mit der IGS Illinger-Guss-Schleiferei GmbH mit Sitz in Illingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 43681) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.