HRB 36994
MJ Projekt GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Leipziger Str. 1, 01662 MeißenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Meißen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.05.2020
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andrzej Krzyszof Kulczyk
Zielona Gora
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-25 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- MJ Projekt GmbH Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Planung von Immobilienprojekten, Baubetreuung, Handel mit Baustoffen, Stellung von Baugerüsten und der internationale Handel und Marketing für Rohstoffe, insbesondere Öl und Derivate sowie die Erbringung von Bauleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 03.08.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 25.09.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 2.019.896,18 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 297.794,43 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 03.07.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 02.07.2026 festgesetzt.
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 19.05.2020 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.01.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 561.533,24 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 38.980,66 EUR.
Die Insolvenzverwalterin beantragt einen Zuschlag in Höhe von 74,88 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 17.01.2025 verwiesen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden gegen den Vergütungsantrag nicht erhoben.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Der Gesamtzuschlag in Höhe von 74,88 Prozent setzt sich wie folgt zusammen: Für den überdurchschnittlichen Mehraufwand der freihändigen Veräußerung des Grundvermögens und der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten wird ein Zuschlag in Höhe von 69,91 Prozent gewährt (Eine Vergleichsberechnung gem. § 3 Abs. 1 a InsVV ist erfolgt.). Zusätzlich wird für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der Durchsetzbarkeit der von Schuldnerin gegenüber der Saxlease GmbH vorinsolvenzlich geltend gemachten Forderung ein Zuschlag in Höhe von 5,27 Prozent (nach Durchführung der Vergleichsberechnung) gewährt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 59 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 12.06.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 17.06.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger
Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 11.06.2020
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert der Hauptsache 200 EUR übersteigt. Ansonsten
findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde/Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht einzulegen. Bei Beschwerden in Verfahren,
die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, beim Landgericht Dresden,
Lothringer Str. 1, 01069 Dresden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses.
Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post siehe ggf. gesonderter
Hinweis. Im Falle der Veröffentlichung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de gilt die Bekanntmachung als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tag verstrichen sind.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei
denen die Beschwerde oder Erinnerung einzulegen ist, eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht
gem. §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet
sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektr.
Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur
übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die nach § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
549 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 17.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 19.05.2020, AZ: 532 IN 373/20, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft e…
Forderungsprüfung 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 20.05.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
532/549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger
Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde am 19.05.2020 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Email
geschäftlich: innfo@berner-insolvenzverwaltung.de Telefax: 0341 1248765 Telefon
geschäftlich: 0341 1248764
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
30.06.2020 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin,
die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung
über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die
Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung
der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes
(§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß
§ 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2,
218 Abs. 2 InsO), Zustimmung der Gläubigerversammlung zur massegünstigsten
Verwertung des schuldnerischen Grundbesitzes (Amtsgericht Pirna, Grundbuch von
Heidenau, Blatt 1076) und vorsorgliche Ermächtigung der Insolvenzverwalterin,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen,
die Aufnahme von solchen Rechtsstreiten abzulehnen oder zur Beilegung von
solchen Rechtsstreiten Vergleiche zu schließen,
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 11.08.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer Atemwegserkrankung
leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber), dürfen das
Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie verfahrensbeteiligt und
zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit dem Gericht Kontakt
aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Insolvenzverwalter, Gerichtspersonen, Vorführbeamte und alle weiteren
Teilnehmenden) müssen sich vor dem Betreten des Sitzungssaales gründlich die
Hände waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben während des Aufenthalts im Sitzungssaal und in
den Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen, soweit der Vorsitzende keine abweichende Anordnung im Einzelfall
trifft.
532 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.03.2020, AZ: 532 IN 373/20, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich …
Insolvenzbekanntmachung 549 IN 373/20 · MJ Projekt GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 549 IN 373/20
- Wirksam am
- 13.03.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 36994
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH,
Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde am 13.03.2020 um 11:15 Uhr Dr. Susanne Berner, Franz-Liszt-Straße 13,
01219 Dresden, Email geschäftlich innfo@berner-insolvenzverwaltung.de, Website
www.berner-insolvenzverwaltung.de, Telefax 0341 1248765, Telefon geschäftlich
0341 1248764 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO werden gegen die Schuldnerin eingeleitete
Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer
einstweiligen Verfügung und einschließlich der Abgabe der Vermögensauskunft bis
zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden
bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag untersagt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
532 IN 373/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Bestellt: Geschäftsführer: Kulczyk, Andrzej Krzyszof, Zielona Gora / Polen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Graj, Waldemar, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Vorname berichtigt, nun: Geschäftsführer: Tomas, Stanislaw, Zielona Gora / Polen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Meißen, Leipziger Str. 1, 01662 Meißen. Bestellt: Geschäftsführer: Tomas, Stanislav, Zielona Gora / Polen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eig…
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Dresden, Fröbelstr. 57a, 01159 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) de…
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Dresden, Fröbelstr. 57a, 01159 Dresden. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grochowalski, Maciej, Poznan / Polen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Graj, Waldemar, Dresden OT Ma…
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Dresden, Marsdorfer Hauptstr. 79, 01108 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Fröbelstr. 57a, 01159 Dresden.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Dresden, Marsdorfer Hauptstr. 79, 01108 Dresden. Prokura erloschen: Graj, Waldemar, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 36994 HRB 36994: MJ Projekt GmbH, Dresden, Marsdorfer Hauptstr. 79, 01108 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat die Ä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.