HRB 40974

Mirusha Bau GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Flörsheim-Dalsheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
31.10.2018
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Xhelal Thaqi

Ober-Flörsheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-05

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mirusha Bau GmbH Ober-Flörsheim

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere im Bereich Hoch- und Tiefbau, ohne jedoch selbst als Bauträger oder Baubetreuer Bauvorhaben durchzuführen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
31.10.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

11 IN 61/18
31.10.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirusha Bau GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB 40974),
vertreten durch:
Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),

wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und Abstimmung über die Tagesordnungspunkt bestimmt auf

Dienstag, den 29.11.2022.

Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

TAGESORDNUNGSPUNKT:

Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, mit Herrn Xhelal Thaqi eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass die Ansprüche gegen Herrn Thaqi aus dem Vollstreckungsbescheid des AG Mayen vom 15.04.2019 (Aktenzeichen: 19-6543844-0-2) auf einen Betrag von 40.000,00 € begrenzt werden und Herrn Thaqi die Restforderung erlassen wird, wenn er bis längstens 28.02.2023 einen Betrag von insgesamt 40.000,00 € an die Insolvenzmasse gezahlt hat.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.

Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung dieser Terminsbestimmung beauftragt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
16.03.2022
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

11 IN 61/18
16.03.2022

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirusha Bau GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB 40974),
vertreten durch:
Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum Dienstag, den 05.04.2022, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Worms, den 16.03.2022
- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
22.01.2019
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

11 IN 61/18 22.01.2019

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirusha Bau GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB
40974),

vertreten durch:

Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),

wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung und
Abstimmung über die Tagesordnungspunkt bestimmt auf

Montag, den 11.02.2019.

Bis zu diesem Datum (24.00 Uhr) müssen eventuelle Einwendungen und
Stellungnahmen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

TAGESORDNUNGSPUNKT:

Zustimmung zur Veräußerung der Namensrechte, Maschinen, Werkzeuge und der
Büroeinrichtung der Insolvenzschuldnerin gegen Zahlung eines Kaufpreises von
20.000,-€ netto an die Mirusha UG (haftungsbeschränkt) und Genehmigung des
bereits abgeschlossenen Kaufvertrages vom 14.01.2019.

Hinweis:

Gemäß § 160 Abs. 1 Satz3 InsO gelten Zustimmungen der Gläubiger als erteilt,
auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder
wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden.

Der Insolvenzverwalter wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Zustellung
dieser Terminsbestimmung beauftragt.

Amtsgericht Worms, den 22.01.2019

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
16.01.2019
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
Amtsgericht Worms

Insolvenzgericht

Geschäfts-Nr.: 11 IN 61/18

(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirusha Bau GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim

(AG Mainz, HRB 40974)

Vertreten durch:

Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (Geschäftsführer)

wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter,

Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß, für die im vorläufigen Insolvenzverfahren
geleisteten Tätigkeiten gestattet, die Vergütung in Höhe der festgesetzten
Beträge nach Rechtskraft dieses Beschlusses aus der verwalteten Insolvenzmasse
zu entnehmen. Die Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird
wie folgt festgesetzt:

(i.W. -xxx 86/100 EURO)

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Anspruch auf besondere Vergütung

gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 InsVV.

Diese soll sich aufgrund der Abwägung der geleisteten Tätigkeit nach Art,
Umfang und Dauer an einen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters
messen.

Die Vergütung erstreckt sich allein auf die Tätigkeit als vorläufiger
Insolvenzverwalter.

Soweit im Antrag Sachverhalte vorgetragen werden, die als Insolvenzverwalter
vorgenommen wurden, sind sie für die vorstehende Vergütungsfestsetzung
unrelevant. Die Person des vorläufigen Insolvenzverwalters und des
Insolvenzverwalters ist voneinander zu trennen, auch wenn es sich dabei um
dieselbe natürliche Person handelt.

Bei der Bemessungsgrundlage ist hierzu das der Verwaltung zum Zeitpunkt der
Beendigung der vorläufigen Insolvenz unterliegende Vermögen maßgebend.

(Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 43 bis 51; BGH, Beschluss
vom 14.12.2000, AZ: IX ZB 105/00)

Sofern Gegenstände mit wertausschöpfenden Aus- und Absonderungsrechten
verwaltet wurden, sind diese nicht bei der Berechnungsgrundlage zu
berücksichtigen, sondern können zu einem Zuschlag auf die Regelvergütung
führen, ebenso BGH , Beschl. vom 13.07.2006 -IX ZB 104/05-

Wie der vorläufige Insolvenzverwalter darlegt ist vorliegend eine
Berechnungsgrundlage Höhe von 123.000,- Euro heranzuziehen.

Nach der nunmehr durchzuführenden Staffelbewertung gemäß § 2 InsVV ergibt sich
sodann folgende Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter:

Nach Art, Umfang und Dauer einer durchschnittlich vorläufigen Insolvenz beträgt
der Vergütungssatz für den vorläufigen Insolvenzverwalter in der Regel 25%.

Dieser Prozentsatz entspricht einem Normalverfahren bei Durchführung der
Inbesitznahme, Verwaltung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens,
(Haarmeyer/Wutzke/Förster, 3. Auflage, § 11 Rd.Nr. 32ff).

Vorliegend umfasste die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, verursacht durch
den Entzug der allgemeinen Verfügungsbefugnis des Schuldners, deutlich mehr als
die eines Verwalters in einem Normalverfahren. Der Geschäftsbetrieb der
Insolvenzschuldnerin wurde nachfolgend durch den Verwalter als sog. "starker"
vorläufiger Insolvenzverwalter zur Betriebsschließung gebracht.

Auf die weiteren Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Schreiben
vom 05.10.2018 wird verwiesen.

Der Tätigkeitsumfang rechtfertigt demnach eine Vergütungserhöhung.

Dies wurde hier vom vorläufigen Verwalter in Höhe von 15% beantragt.

Das Gericht sieht eine Erhöhung um 15% auf insgesamt 40% der Regelvergütung als
angemessen an.

Ferner wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter der pauschale Auslagenersatz
gemäß § 8 III InsO, jedoch auf die Monats-Kappungsgrenze i.H.v. 250,-€
begrenzt, wie beantragt, festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms oder Landgericht Mainz
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 16.01.2019

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40974 HRB 40974: Mirusha Bau GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Prokura erloschen: Thaqi, Olivia, Ober-Flörsheim, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (11 IN 61/18) …
HRB 40974: Mirusha Bau GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Prokura erloschen: Thaqi, Olivia, Ober-Flörsheim, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (11 IN 61/18) vom 23.10.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
23.10.2018
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
Amtsgericht
Worms

Insolvenzgericht

Beschluss

11 IN 61/18 23.10.2018

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirusha Bau GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB
40974),

vertreten durch:

Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),

wird heute, am 23.10.2018 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß
§§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest

aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens
des Sachverständigen Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß vom 05.10.2018.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß, Alzeyer Straße 39, 67549 Worms,

Tel.: 06241/2061-0, Fax: 06241/2061-20

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des
Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 24.12.2018,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
eingesehen werden können.

Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.01.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

# Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss
enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er
sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
# Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Absatz 3 InsO)

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere:

o Veräußerung

§ des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin

§ des Warenlagers im Ganzen

§ eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand

§ einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll

o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten

würde

o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO)

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO)

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt.

Hinweise:

§ Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach §
160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden

§ Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte
Nachricht

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Worms einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht
ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Worms, den 23.10.2018

- Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40974 HRB 40974: Mirusha Bau GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (11 IN 61/2018) vom 13.07.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell…
HRB 40974: Mirusha Bau GmbH, Flörsheim-Dalsheim, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Worms (11 IN 61/2018) vom 13.07.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 61/18 · Mirusha Bau GmbH · Insolvenzgericht Worms
Insolvenzgericht
Worms
Aktenzeichen
11 IN 61/18
Wirksam am
13.07.2018
Registerbezug
Mainz, HRB 40974
11 IN 61/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mirusha Bau
GmbH, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim (AG Mainz, HRB 40974), vertr.
d.: Xhelal Thaqi, Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim, (Geschäftsführer),
ist am 13.07.2018 um 11.00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum ist Rechtsanwalt Wolfgang Mathäß, Alzeyer Straße 39, 67549 Worms, Tel.:
06241/2061-0, Fax: 06241/2061-20 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Amtsgericht Worms, 13.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 40974 Mirusha Bau GmbH, Ober-Flörsheim (Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sit…
Mirusha Bau GmbH, Ober-Flörsheim (Alte Straße 22, 67592 Flörsheim-Dalsheim). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Flörsheim-Dalsheim beschlossen. Neuer Sitz: Flörsheim-Dalsheim.
Neueintragungen
HRB 40974 Mirusha Bau GmbH, Ober-Flörsheim (Alzeyer Straße 1, 55234 Ober-Flörsheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2007 mit Nachtrag vom 24.05.2007. Gegenstand: Der Betrieb eine…
Mirusha Bau GmbH, Ober-Flörsheim (Alzeyer Straße 1, 55234 Ober-Flörsheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.04.2007 mit Nachtrag vom 24.05.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere im Bereich Hoch- und Tiefbau, ohne jedoch selbst als Bauträger oder Baubetreuer Bauvorhaben durchzuführen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thaqi, Xhelal, Ober-Flörsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Thaqi, Olivia, Ober-Flörsheim, *XX.XX.XXXX. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der Alleingesellschafter Xhelal Thaqi leistet auf seine Stammeinlage 25.000,00 teilweise dadurch, dass er für einen Teilbetrag von 12.500,00 EUR in seinem Eigentum stehende Kraftfahrzeuge sowie eine Putzmaschine in die Gesellschaft einbringt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.