HRB 202605

Mirador GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Baden-Baden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.10.2023
Datenstand
2025-10-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Besitos Baden-Baden GmbH Baden-Baden

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren und künftig der Betrieb von Gaststätten und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 159/22 · Mirador GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 159/22
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 202605
11 IN 159/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Mirador GmbH, Lange Straße 79, 76530 Baden-Baden, vertreten durch die Gesellschafter Baris Günes und Giovanni Terranova
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 202605
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon genannt Stemberg, Offenburg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt zusammen mit ihrer Vorgängerin seit 30.08.2022 aus. Sie hat Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei Beendigung des Verfahrens errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung aus einem Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 28.186,36 EURO. Der Regelsatz der Vergütung nach § 2 Ins VV beträgt demnach XXXX EURO.
Die Insolvenzverwalterin hat bezüglich der Auslagen den Pauschsatz begrenzt auf 30 % der Regelvergütung zuzüglich Zustellungsauslagen aufgrund der Übertragung von Zustellungen gemäß § 8 Absatz 3 InsO geltend gemacht.
Vergütung und Auslagen waren gemäß § 7 InsVV mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu bemessen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.01.2026 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die zum Abschluss des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse beträgt XXXX EURO. Somit ist die Verwaltervergütung aus der Insolvenzmasse gedeckt und kann aus dieser entnommen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 30.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202605 HRB 202605: Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1.1 (Firma) beschlossen.…
HRB 202605: Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1.1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Mirador GmbH.
Veränderungen
HRB 202605 HRB 202605: Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 (Stammkapital) und Zif…
HRB 202605: Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 (Stammkapital) und Ziff. 7 (Gewinnverteilung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 202605 Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gewinnverteilung) beschlossen. Bestel…
Besitos Baden-Baden GmbH, Baden-Baden, Lange Str. 79, 76530 Baden-Baden. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gewinnverteilung) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Terranova, Antonio, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frick, Christina, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.