HRA 4468

Mink Audio Professional e.K.

Amtsgericht Aschaffenburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nordring 18, 63820 Elsenfeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Elsenfeld
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
04.03.2010
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Martial Mink

Elsenfeld

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 4468 Mink Audio Professional e.K., Elsenfeld (Nordring 18, 63820 Elsenfeld, der Verkauf, der Vertrieb, die Einrichtung und der Verleih audiotechnischer Produkte). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Entstanden durch…
Mink Audio Professional e.K., Elsenfeld (Nordring 18, 63820 Elsenfeld, der Verkauf, der Vertrieb, die Einrichtung und der Verleih audiotechnischer Produkte). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Entstanden durch Verschmelzung der Mink Audio Professional GmbH mit dem Sitz in Elsenfeld (AG Aschaffenburg HRB 7558) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Mink, Martial, Elsenfeld, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.