HRB 522253

Millennium Cars GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rastatt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
27.04.2020
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sebastian Schulwitz

Rastatt

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Millennium Autoleasing GmbH Rastatt
  2. Millennium get a car GmbH Rastatt

Gegenstand des Unternehmens

Das Verleasen und die Vermietung sowie der Handel, einschließlich Import und Export, mit Kraftfahrzeugen aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 284/19 · Millennium Cars GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 284/19
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 522253
11 IN 284/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Millennium Cars GmbH, Gutenbergstraße 9, 76437 Rastatt, vertreten durch den
Geschäftsführer Sebastian Schulwitz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 522253
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 05.05.2021 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 06.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 284/19 · Millennium Cars GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 284/19
Wirksam am
02.09.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 522253
11 IN 284/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Millennium Cars GmbH, Gutenbergstraße 9, 76437 Rastatt, vertreten durch den
Geschäftsführer Sebastian Schulwitz, Leopoldplatz 14, 76437 Rastatt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 522253
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorl. Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Andrea Thiel, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Der vorl. Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG
Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag der vorl. Insolvenzverwalterin vom 30.07.2020.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 55.385,82 EUR
auszugehen.
Die vorl. Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 47 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 30.07.2020 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 47 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die der vorl. Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten
waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 01.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 284/19) aufgelöst. Ge…
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 284/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 284/19 · Millennium Cars GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 284/19
Wirksam am
27.03.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 522253
11 IN 284/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Millennium Cars GmbH, Gutenbergstraße 9, 76437 Rastatt, vertreten durch den
Geschäftsführer Sebastian Schulwitz, Leopoldplatz 14, 76437 Rastatt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 522253
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Andrea Thiel
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9338060
Telefax: 0721 93380622
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 25.04.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
25.06.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 25.06.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.05.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 27.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 284/19 · Millennium Cars GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 284/19
Wirksam am
04.10.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 522253
11 IN 284/19

In dem Verfahren über den Antrag

Millennium Cars GmbH, Gutenbergstraße 9, 76437 Rastatt, vertreten durch den
Geschäftsführer Sebastian Schulwitz, Leopoldplatz 14, 76437 Rastatt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 522253
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 04.10.2019 um 11:10
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin Andrea Thiel
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 9338060, Fax: 0721 93380622

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht die allgemeine Vertreterin der
Schuldnerin. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Die
vorläufige Insolvenzverwalterin hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden der vorläufigen
Insolvenzverwalterin gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihr Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie dieser auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihr alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als
Sachverständige zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 04.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Prokura erloschen: Schäffer, Kathrin, geb. Schäfer, Rastatt, *XX.XX.XXXX.
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Prokura erloschen: Schäffer, Kathrin, geb. Schäfer, Rastatt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Schulwitz, Sebastian, Rastatt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der…
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Schulwitz, Sebastian, Rastatt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Polisini, Michael, Rastatt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Nicht mehr Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Nicht mehr Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Polisini, Michael, Rastatt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert bei…
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Polisini, Michael, Rastatt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Miceli, Patrizio, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Miceli, Patrizio, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines …
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schäffer, Kathrin, geb. Schäfer, Rastatt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Patrizio, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen …
HRB 522253: Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Patrizio, Baden-Baden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Specchiulli, Donato, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253:Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugn…
HRB 522253:Millennium Cars GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt.Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 522253 HRB 522253:Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt.Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Fir…
HRB 522253:Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt.Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Millennium Cars GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Specchiulli, Donato, Sinzheim, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schäffer, Kathrin, geb. Schäfer, Rastatt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Neue Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelver…
Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Neue Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Polisini, Daniele, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Miceli, Silvia, geb. Luciano, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Silvia, geb. Luciano, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Nam…
Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Silvia, geb. Luciano, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kubsova, Kristina, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Kubsova, Kristina, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
Millennium get a car GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Kubsova, Kristina, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Miceli, Silvia, geb. Luciano, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
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HRB 522253 Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des …
Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Millennium get a car GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 11, 76437 Rastatt. Gegenstand geändert; nun: Das Verleasen und die Vermietung sowie der Handel, einschließlich Import und Export, mit Kraftfahrzeugen aller Art. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Silvia, geb. Luciano, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Miceli, Pietro, Sinzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli,…
Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt, Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Gutenbergstr. 9, 76437 Rastatt. Bestellt als Geschäftsführer: Di Miceli, Pietro, Sinzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Luciano, Maria Lucia, Bischweier, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 522253 Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt (PlittersdorferStr.21, 76437 Rastatt). Bestellt als Geschäftsführer: Luciano, Maria Lucia, Bischweier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen…
Millennium Autoleasing GmbH, Rastatt (PlittersdorferStr.21, 76437 Rastatt). Bestellt als Geschäftsführer: Luciano, Maria Lucia, Bischweier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Luciano, Primiano, Rastatt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.