HRA 18545
Mile Two Consulting GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 1854/22 · Mile Two Consulting GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1854/22
- Wirksam am
- 06.09.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 18545
Aktenzeichen: 403 IN 1854/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mile Two Consulting GmbH & Co. KG, Engertstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18545
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mile Two Holding GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Wieland
ergeht am 05.09.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu der am 22.07.2023 mit Frau Christine Irene Wieland als nahestehende Person i. S. d. § 138 Abs. 2 Nr. 3 InsO geschlossenen Vereinbarung über den Verkauf des immateriellen Vermögens der Schuldnerin
wird anberaumt auf
Mittwoch, den 27.09.2023, 11.30 Uhr, Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, Saal 056.
2. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 403 IN 1854/22 · Mile Two Consulting GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1854/22
- Wirksam am
- 02.01.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 18545
Aktenzeichen: 403 IN 1854/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mile Two Consulting GmbH & Co. KG, Engertstraße 38, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 18545
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Mile Two Holding GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Wieland
- wurde am 01.01.2023 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig, Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0341 9136748 0 Telefax: 0341 9136748 88
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 02.02.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
|ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
|die Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut
|den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin (§§ 66, 207 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 02.03.2023 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 403 IN 1854/22 · Mile Two Consulting GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 1854/22
- Wirksam am
- 30.11.2022
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 18545
Aktenzeichen: 403 IN 1854/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mile Two Consulting GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, Mile Two Holding GmbH, Engertstraße 38, 04229 Leipzig
diese vertreten durch den Geschäftsführer Dominic Wielandt
(Amtsgericht Leipzig HRA 18545)
wird heute, am 29.11.2022 um 11.30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Reinhard Klose,
Lampestraße 2, 04107 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.
Er wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter auf eigenen Namen für die zukünftige Masse neue Konten (sog. Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen und hierüber zu verfügen sowie in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten und gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 18545 HRA 18545: Mile Two Consulting GmbH & Co. KG, Leipzig, Engertstraße 38, 04229 Leipzig. (Gegenstand: die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie Aus- und Weiterbildung). Kommanditgesellschaft. Ge…
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