VR 723087
Milchviehberatung Schwäbische Alb-Donau e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Münsingen
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Registerdaten
- Sitz
- Münsingen
- Rechtsform
- eingetragener Verein (e.V.)
- Letzte Eintragung
- 25.09.2023
- Datenstand
- 2025-09-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eberhard Christian Ableiter
Gerstetten
Manuel Dauner
Gerstetten
Allgemeine Vertretungsregelung
- Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-20 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 723087 VR 723087: Milchviehberatung Schwäbische Alb-Donau e.V., Münsingen (Schillerstraße 40, 72525 Münsingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Milchviehber…
VR 723087: Milchviehberatung Schwäbische Alb-Donau e.V., Münsingen (Schillerstraße 40, 72525 Münsingen). Der Verein (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung des Vereins "Milchviehberatungsdienst Reutlingen/Ulm", Münsingen (Amtsgericht Stuttgart VR 370275) und des Vereins "Landwirtschaftlicher Beratungsdienst Milchviehhaltung e.V.", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm VR 660836) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag (Verschmelzung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.