HRB 4159
Milchproduktion Groß Molzahn GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Thurower Straße 1 A, 19217 Groß MolzahnGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Groß Mohlzahn
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 108.400,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 09.06.2026
- Datenstand
- 2026-07-15
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ingo Melchin
Schlagsdorf OT Schlagsbrügge
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?enAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Jeder Geschaftsfuhrer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen.
Geschäftsanschrift
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ISB - Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Landwirtschaft und Gartenbau Buchholz GmbH
HRB 6799 · Amtsgericht Schwerin
Handelsregister
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die Herstellung und der Vertrieb von Milch und Milchprodukten sowie sonstige gewerbliche Tätigkeiten
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 580 IN 51/22 · Milchproduktion Groß Molzahn GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 51/22
- Wirksam am
- 22.08.2022
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 4159
In dem Verfahren über den Antrag d.
Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Ingo Melchin, Thurower Straße 1A, 19217 Groß Molzahn
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 4159
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Die durch die Schuldnerin zu zahlende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Franz, Münzstraße 14, 19055 Schwerin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Entscheidung folgt § 26a InsO. In diesem Verfahren wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 die vorläufige Verwaltung mit Zustimmungsvorbehalt und am 03.02.2022 die sog. starke vorläufige Verwaltung angeordnet und Herr Rechtsanwalt Franz zum vorläufigen Verwalter bestellt. Das Gericht hat die Sicherungsmaßnahmen mit Entscheidung vom 10.02.2.2022 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens hat nach Antragsrücknahme mit Posteingang bei Gericht am 09.02.2022 die Schuldnerin zu tragen. Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 07.07.2022.
Für die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 11 Abs. 1 InsVV das Vermögen anzusetzen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15 % für alle mit der Betriebsfortführung zusammenhängend zu regelnden Angelegenheiten (Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen, Lieferketten, Insolvenzgeldvorfinanzierung etc.) unter Berücksichtigung der Erschwernisse, die durch die Amtsniederlegung des Geschäftsführers bzw. dessen Abberufung entstanden.Der vorläufigen Verwalter geht ferner davon aus, dass wegen der kurzen Verfahrensdauer gem. § 3 InsO ein Abschlag vorzunehmen ist. Der vorläufige Verwalter hält hier insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10% des Regelwertes für angemessen.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.07.2022 wird Bezug genommen. Dem schließt sich das Gericht an.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4159 HRB 4159: Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, Groß Mohlzahn, Thurower Straße 1 A, 19217 Groß Molzahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Schöne, Dierk, Roggendorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Melchin,…
HRB 4159 HRB 4159:Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, Groß Mohlzahn, Thurower Straße 1 A, 19217 Groß Molzahn.Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 4159 Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, Groß Mohlzahn, Thurower Straße 1 A, 19217 Groß Molzahn.Nicht mehr Geschäftsführer: Schimmelpfeng, Ingo, Schlagsdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schöne, Dier…
HRB 4159 Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, Groß Mohlzahn, Thurower Straße 1 A, 19217 Groß Molzahn.Geschäftsanschrift: Thurower Straße 1 A, 19217 Groß Molzahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Riehn, Helga, Thandorf.
HRB 4159 Milchproduktion Groß Molzahn GmbH, Groß Mohlzahn (Thorower Str. 1 A, 19217 Groß Mohlzahn). Nicht mehr Geschäftsführer: Zeitzmann, Uwe, Groß Molzahn, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Riehn, Helga, T…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.