HRA 201546

Milchhof van der Burg KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Haselünne

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Registerdaten

Sitz
Haselünne
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
28.07.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Tel.: 02557/93840, Fax: 02557/938450, E-Mail: info@ra-sontopski.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 34.100,17 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 791.047,99 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Meppen, 28.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
24.07.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 18.09.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 22.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Sontopski festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 30 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 44.621,72 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Der Insolvenzverwalter beantragt, eine den Regelsatz übersteigende Vergütung festzusetzen.

Er macht einen Zuschlag für die überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer geltend. Die Dauer eines Verfahrens ist isoliert gesehen kein Umstand, der einen eigenen Zuschlag im Sinne der InsVV darstellen würde. Bei der Bemessung der Vergütung eines Insolvenzverwalters ist darauf abzustellen, welche konkreten Tätigkeiten der Insolvenzverwalter tatsächlich wahrgenommen hat (BGH vom 16.09.2010, IX ZB 154/09), nicht aber allein auf den Zeitraum, in dem er diese Tätigkeiten ausgeübt hat. Die Intensität einer Tätigkeit und damit auch ihr zeitlicher Umfang kann sich auf die Bemessung der Höhe eines Zuschlags auswirken, wobei jedoch zu betrachten ist, ob mit dem überdurchschnittlich langen Zeitraum einer Amtstätigkeit auch eine überdurchschnittlich schwierige Tätigkeit verbunden ist oder ob diese Tätigkeit im üblichen Maße, jedoch verlagert auf einen langen Zeitraum ausgeübt wurde (vgl. Graeber/ Graeber, InsVV-Online, § 3 InsVV, Rn. 193 ff.).
Hierzu führt der Insolvenzverwalter in seiner weiteren Begründung aus, dass sich die lange Verfahrensdauer durch die umständliche Immobilienverwertung ergeben hat. Bedingt durch die lange Verfahrensdauer waren auch überdurchschnittlich viele Gläubigeranfragen zu beantworten und Insolvenzverwalterberichte zu erstellen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Festsetzung eines Zuschlages unter Berücksichtigung von Überschneidungen zu bejahen ist.

Weiterhin begehrt der Insolvenzverwalter einen Zuschlag für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung der Immobilie im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
Hierzu stellt der Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 02.03.2026 den Mehraufwand nachvollziehbar dar. Neben der Schwierigkeit, dass der erste Versuch der Veräußerung am Zahlungsvermögen des Käufers gescheitert ist und mit erheblichem Aufwand der Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag zu vollziehen war, war auch die Verfolgung möglicher Ansprüche aus diesem Umstand durchzuführen. Die Veräußerung konnte erst danach erfolgreich umgesetzt werden, welche aber lediglich zu einer geringen Masseerhöhung geführt hat. Der Insolvenzverwalter führt zudem den zusätzlichen Mehraufwand an, der dadurch entstanden ist, dass mögliche Betrugshandlungen zu einer Strafanzeige geführt haben und entsprechende Zeugenbefragungen erfolgten. Die Festsetzung eines Zuschlages ist gerechtfertigt.

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag zu bestimmen ist. In diese Gesamtschau ist auch ein eventueller Abschlag für die vorläufige Verwaltung einzubeziehen.
Ein Abschlag würde zu einem unausgewogenen Ergebnis führen und ist daher nicht vorzunehmen, so dass unter Berücksichtigung der obenstehenden Ausführungen der Gesamtzuschlag in Höhe von 30 % antragsgemäß zu gewähren ist.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Sontopski festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 09.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
28.04.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 05.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Meppen, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Meppen, 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
26.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
Amtsgericht Meppen
25.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 9 IN 109/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h e i n i g u n g

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546),
vertreten durch:
Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Florian Dälken, Georgstr. 34-38, 49809 Lingen (Ems),

ist

Rechtsanwalt Dr. Reiter, Hörder Burgstraße 18, 44263 Dortmund

zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:

Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gläubiger aus diesem Verfahren im Einzelinsolvenzverfahren des Herrn Jan Gerit Johan van der Burg (9 IN 121/20).

Hierüber wird dem Sonderinsolvenzverwalter diese Bescheinigung erteilt, die bei Beendigung des Amtes zurückzugeben ist.

Groen
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
03.05.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 17.05.2023.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Erteilung der Zustimmung zur beabsichtigten Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Haselünne Blatt 6147.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Tag der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 02.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
02.11.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter am 29.10.2021 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Meppen, 01.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
15.10.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Sanjesreed 6, 9062 EK Oentsjerk, NIEDERLANDE (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:

Auf Antrag des Insolvenzverwalters wird eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchgeführt.

Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 03.11.2021.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Erteilung der Zustimmung zur beabsichtigten Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von Haselünne Blatt 6147.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Tag der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 14.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 201546 HRA 201546: Milchhof van der Burg KG, Haselünne, Lotterfeld 39, 49740 Haselünne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 109/20) vom 04.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfa…
HRA 201546: Milchhof van der Burg KG, Haselünne, Lotterfeld 39, 49740 Haselünne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 109/20) vom 04.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
08.12.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: Über das Vermögen der Milchhof van der Burg KG, Lotterfeld 39,
49740 Haselünne (AG Osnabrück, HRA 201546), vertr. d.: Jan Gerit Johan van der
Burg, Dwars Weg 6a, 8383 EN Nyensleek, NIEDERLANDE, (persönlich haftender
Gesellschafter), ist am 04.12.2020 um 11:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10,
48493 Wettringen, Tel.: 02557-93840, Fax: 02557-938450.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.01.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 19.02.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (19.02.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 07.12.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-meppen.niedersachsen.de

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 109/20 · Milchhof van der Burg KG · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 109/20
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRA 201546
9 IN 109/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Milchhof
van der Burg KG, Lotterfeld 39, 49740 Haselünne (AG Osnabrück, HRA 201546),
vertr. d.: Jan Gerit Johan van der Burg, Dwars Weg 6a, 8383-EN Nyensleek,
NIEDERLANDE, (persönlich haftender Gesellschafter), ist am 02.11.2020 um 11:50
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Andreas Sontopski, Gnoiener Platz 10, 48493 Wettringen, Tel.:
02557-93840, Fax: 02557-938450 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 02.11.2020

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Neueintragungen
HRA 201546 Milchhof van der Burg KG, Haselünne, Lotterfeld 39, 49740 Haselünne.(Ordnungsgemäße Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Haltung und Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren, hierzu zä…
Milchhof van der Burg KG, Haselünne, Lotterfeld 39, 49740 Haselünne.(Ordnungsgemäße Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Haltung und Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren, hierzu zählen insbesondere die Führung eines Milchviehbetriebes mit Aufzucht von Rindvieh sowie die Erzeugung und der Vertrieb von Milch). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lotterfeld 39, 49740 Haselünne. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: van der Burg, Jan Gerrit Johan, Rhede, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.