VR 72

Milcherzeugerring Niederbayern e.V.

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Milch-Erzeugerring-Landshut e.V. Landshut
  2. Milcherzeugerring Landshut e.V. Landshut

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 72 VR 72: Milcherzeugerring Landshut e.V., Landshut (Klötzlmüllerstraße 1, 84034 Landshut). Der Milcherzeugerring Passau e. V. mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau VR 485) und der Milcherzeugerring Regen …
VR 72: Milcherzeugerring Landshut e.V., Landshut (Klötzlmüllerstraße 1, 84034 Landshut). Der Milcherzeugerring Passau e. V. mit dem Sitz in Passau (Amtsgericht Passau VR 485) und der Milcherzeugerring Regen e. V. mit dem Sitz in Regen (Amtsgericht Deggendorf VR 10108) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2018 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 09.08.2018 und der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine vom 20.08.2018 bzw. 13.08.2018 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.