HRB 553

"MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Bonn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bonn

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Registerdaten

Sitz
Bonn
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 51/23 · "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 51/23
Wirksam am
10.07.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 553
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 51/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 553 eingetragenen "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anja-Martina Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim und Herrn Hans-Felix Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

98 IN 51/23
Amtsgericht Bonn, 09.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 98 IN 51/23 · "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 51/23
Wirksam am
14.03.2025
Registerbezug
Bonn, HRB 553
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 51/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 553 eingetragenen "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anja-Martina Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim und Herrn Hans-Felix Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte dhpg Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Thorsten Kapitza, Im Zollhafen 22, 50678 Köln wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 29.06.2023 bis zum 01.09.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 90.292,34 EUR.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.03.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) eingesehen werden.

98 IN 51/23
Amtsgericht Bonn, 13.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 51/23 · "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 51/23
Wirksam am
05.04.2024
Registerbezug
Bonn, HRB 553
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 51/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 553 eingetragenen "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anja-Martina Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim und Herrn Hans-Felix Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim

ist am 26.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

98 IN 51/23
Amtsgericht Bonn, 02.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 98 IN 51/23 · "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 51/23
Wirksam am
05.09.2023
Registerbezug
Bonn, HRB 553
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 51/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 553 eingetragenen "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anja-Martina Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim und Herrn Hans-Felix Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim

Geschäftszweig: Herstellung v. Mikrofilm-Archiven u. führt alle damit zusammenhängenden Arbeiten aus

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2023, um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.06.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Thorsten Kapitza, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, Telefon: 0221/9999580, Fax: 022199995840.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Mittwoch, 18.10.2023, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 2. Etage, Sitzungssaal S 2.18 (Saalbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 15.12.2023.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.10.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

98 IN 51/23
Bonn, 01.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 98 IN 51/23 · "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
98 IN 51/23
Wirksam am
29.06.2023
Registerbezug
Bonn, HRB 553
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 51/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 553 eingetragenen "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Anja-Martina Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim und Herrn Hans-Felix Gross, St. Rochusstraße 13, 53505 Berg Freisheim

Geschäftszweig: Herstellung v. Mirkofilm-Archiven u. führt alle damit zusammenhängenden Arbeiten aus

ist am 29.06.2023, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Thorsten Kapitza, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 51/23
Amtsgericht Bonn, 29.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 553 HRB 553: "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Groß, Anja-Martina, Berg-Freisheim, *XX.XX.XXXX. Der mit der Konzentration Gmb…
HRB 553: "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Bestellt zum Geschäftsführer: Groß, Anja-Martina, Berg-Freisheim, *XX.XX.XXXX. Der mit der Konzentration GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69366)) am 17./18.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 15.11.2016 zum 31.12.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 553 HRB 553: "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Der mit der Konzentration GmbH Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69366) am 17./ 18.12.2001 abgeschlosse…
HRB 553: "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn, Ollenhauerstraße 1, 53113 Bonn. Der mit der Konzentration GmbH Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 69366) am 17./ 18.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 04./ 10.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Veränderungen
HRB 553 "MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn (Siemensstr. 17-19, 53121 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer:Peters, Ulrich. Zum Geschäftsführer bestellt:Gross, Hans-Felix, Berg, *XX.XX.XXXX. Prokura…
"MIKROPRESS" Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn (Siemensstr. 17-19, 53121 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer:Peters, Ulrich. Zum Geschäftsführer bestellt:Gross, Hans-Felix, Berg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen:Schmidt, Rüdiger, Bonn.

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