HRA 22982
MiIchhof Gröningen KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gröningen
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Registerdaten
- Sitz
- Gröningen
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 18.08.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 01.08.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Donnerstag, 25.08.2022, 11:00 Uhr, Saal 24, Insolvenzabteilung, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Die Tagesordnung für diesen Termin wird erweitert.
Der Termin dient auch der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- dem Vergleichsabschluss mit der AOK Sachsen-Anhalt zur Abgeltung von Ansprüchen der Masse gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR51.900,00.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 27.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 04.07.2022
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Donnerstag, 25.08.2022, 11:00 Uhr, Saal 24, Insolvenzabteilung, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink, Nicolaas Theodorus Geurtsen und Antonius Johannes Geurtsen zur Abgeltung von Ansprüchen der Masse, insbesondere Haftungsansprüchen gemäß § 93 InsO, gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 80.000,00 EUR.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 01.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 22.09.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Amtsgericht Magdeburg, 22.09.2021.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 12.03.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Gröningen KG, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen (AG Stendal, HRA 22982),
vertr. d.: 1. Antonius Johannes Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Nicolaas Theodorus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 3. Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 4. Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink,
(persönlich haftende Gesellschafterin), ist für die Durchführung einer
besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das
weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 19.03.2021, 11:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum
Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 12.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 16.07.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
Gröningen KG, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen (AG Stendal, HRA 22982),
vertr. d.: 1. Antonius Johannes Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Nicolaas Theodorus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 3. Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 4. Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink,
(persönlich haftende Gesellschafterin), ist für die Durchführung einer
besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das
weitere Insolvenzverfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 31.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum
Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 197.600,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist.
Amtsgericht Magdeburg, 14.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 22982 HRA 22982: MiIchhof Gröningen KG, Gröningen, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20.02.2020 (Az. 340 IN 604/19 (361)) …
Restschuldbefreiung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 20.02.2020
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
eröffnet worden über das Vermögen der MiIchhof Gröningen KG, Am Dalldorfer Weg
23, 39397 Gröningen (AG Stendal, HRA 22982),
vertreten durch:
1. Antonius Johannes Geurtsen, (persönlich haftender Gesellschafter),
2. Nicolaas Theodorus Geurtsen, (persönlich haftender Gesellschafter),
3. Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, (persönlich haftender Gesellschafter),
4. Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink, (persönlich haftende
Gesellschafterin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Thomas Kropp, Sternstraße 33, 39104 Magdeburg, .
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße
6, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail:
magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich
geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 20.03.2020. Gläubigerversammlung: Am Freitag,
24.04.2020, 10:30 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg,
Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur
Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§
57 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie
über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO
bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen
aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw.
Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse
(§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige
Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters,
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine
Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung
einer besonderen Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271
InsO), verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der
die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen
Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die
Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder
Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der
Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens
gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der
Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach
rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/
datenschutzerklaerung/.
- 340 IN 604/19 (361) - (20.02.2020)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 22982 HRA 22982: MiIchhof Gröningen KG, Gröningen, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen. Von Amts wegen berichtigt, nun: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 12.11…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 21.11.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
MiIchhof Gröningen KG, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen (AG Stendal, HRA
22982), vertr. d.: 1. Antonius Johannes Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Nicolaas Theodorus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 3. Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 4. Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink,
(persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 21.11.2019 um 09.30 Uhr gegen
die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die
vorläufige Verwaltung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin angeordnet
worden (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann,
Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033,
E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.-
Amtsgericht Magdeburg, 21.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 22982 HRA 22982: MiIchhof Gröningen KG, Gröningen, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 12.11.2019 (Az. 340 IN 604/19 (361)) …
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 604/19 (361) · MiIchhof Gröningen KG · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 604/19 (361)
- Wirksam am
- 12.11.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRA 22982
MiIchhof Gröningen KG, Am Dalldorfer Weg 23, 39397 Gröningen (AG Stendal, HRA
22982), vertr. d.: 1. Antonius Johannes Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 2. Nicolaas Theodorus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 3. Hendrikus Johannes Martinus Geurtsen, (persönlich haftender
Gesellschafter), 4. Josephina Gerarda Antonia Geurtsen-Klein Gebbink,
(persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 12.11.2019 um 15.00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, Tel.:
0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das für die
Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die
sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 01.01.2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 12.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.