HRB 7284
mietmich GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Rudert 4, 35043 MarburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Marburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.02.2020
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Samuel Kranhold
Marburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Autovermietung (Vermietung von Kraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht an Selbstfahrer/innen), einer Spedition (Nichtgüterbeförderung) und damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie privater Kurierdienste (Zeitungsdienste). Ferner dient die Gesellschaft dem Zweck der Hauszustellung von Presseerzeugnissen, Anzeigenblättern und Werbematerialien, Warenproben und Direktvertrieb jeglicher Art. Gegenstand des Unternehmens sind darüber hinaus alle in diesem gewerblichen Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und der Betrieb beliebiger Unternehmen der Publizistik.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 22 IN 166/19 (28) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (28)
- Wirksam am
- 18.09.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 22 IN 166/19 (28) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (28)
- Wirksam am
- 18.09.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 75,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 27 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 22 IN 166/19 (28) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (28)
- Wirksam am
- 18.09.2026
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Marburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 34.291,46 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 246.744,06 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Marburg, 17.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 24.11.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
In dem Insolvenzverfahren mietmich GmbH, Im Rudert 4, 35041 Marburg (AG Marburg , HRB 7284), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), wird für die bis zum 23.11.2021 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 03.01.2022 bei dem Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Marburg, 23.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 12.05.2021
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
In dem Insolvenzverfahren mietmich GmbH, Im Rudert 4, 35041 Marburg (AG Marburg
, HRB 7284), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg,
(Geschäftsführer), wird für die bis zum 11.05.2021 nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der
Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen
die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 21.06.2021 bei dem Gericht
eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als
festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 11.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 13.11.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
In dem Insolvenzverfahren mietmich GmbH, Im Rudert 4, 35041 Marburg (AG Marburg
, HRB 7284), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg,
(Geschäftsführer), wird für die bis zum 10.11.2020 nachträglich angemeldeten
Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren
angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. Widersprüche sind auf der
Geschäftstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Widersprüche gegen
die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 16.12.2020 bei dem Gericht
eingegangen sein. Soweit innerhalb der Einwendungsfrist gegen eine
nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als
festgestellt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 10.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 17.06.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
GmbH, Im Rudert 4, 35041 Marburg (AG Marburg , HRB 7284), vertr. d.: Samuel
Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung
und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des
Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16 wird gestattet, den
festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den § 63 Abs. III InsO i.V.m. §§ 11
Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter
ein angemessener Bruchteil der Vergütung zu, die ihm als Insolvenzverwalter
zugestanden hätte. Dieser Bruchteil war entsprechend dem Antrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters mit 25 % zu bemessen. Gemäß § 2 Abs. 1 InsVV war der
Berechnung eine Insolvenzmasse in Höhe von 245.973,51 € zugrunde zu legen.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der vom vorläufigen Insolvenzverwalter
in seinem Gutachten vom 30.01.2020 festgestellten Insolvenzmasse zuzüglich der
Werte der mit Absonderungsrechten belegten Fahrzeuge, mit denen der
Insolvenzverwalter sich in erheblichem Umfang beschäftigt hat. Wegen der
Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze
verwiesen. Die aus den Staffelsätzen des § 2 Abs. 1 InsVV ermittelte
Regelvergütung ergibt XXX €, 25 % hiervon betragen XXX €.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war gemäß § 3 InsVV ein Zuschlag in Höhe von
insgesamt 32,75% zu gewähren.
Für die besonderen Mühewaltungen im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des
Insolvenzgeldes für 33 Personen wurde ein Zuschlag in Höhe von 20% zuerkannt.
Der Verwalter hat die aufwändige Prüfung der einzelnen Lohnabrechnung
hinsichtlich der Anzahl von Zulagen, Nebenentgelten, Vermögenswirksamen
Leistungen und Auslagen auf ihre Insolvenzgeldfähigkeit sowie das
Haftungsrisiko des vorläufigen Verwalters dargelegt. Zusammen mit den
besonderen Mühewaltungen hinsichtlich der zu führenden Mitarbeitergespräche
zur Klärung von Einzelfragen in puncto Überstunden und Urlaubsvergütung
scheint der zugestandene Zuschlag begründet.
Weiterhin war die Betriebsfortführung gesondert zu honorieren. Dabei war zu
berücksichtigen, dass hierdurch eine Massemehrung festzustellen war, die durch
die Errechnung der Regelsätze nicht zu einer adäquaten Mehrung der Vergütung im
Hinblick auf die zusätzlichen Arbeiten führt. Für diesen Fall hat der BGH die
Zuerkennung eines Zuschlags befürwortet (BGH ZInsO 2010, 730/731)
Eine Vergleichsberechnung der Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung der
Erlöse aus der Betriebsfortführung zu den Vergütungsansprüchen aus der Masse
ohne die Erlöse, aber mit Ansatz eines Zuschlags in Höhe von 20 % wurde
durchgeführt, wobei sich ergab, dass der insoweit defizitäre Betrag durch eine
Erhöhung der Vergütung aus der Masse inklusive Betriebserlöse durch einen
Zuschlag von 12,75 % zu egalisieren war.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine
Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00
EUR je angefangenen Monat zu. Unter Zugrundelegung eines zeitlichen
Arbeitsaufwandes von drei Monaten war eine Auslagenpauschale von XXX €
festzusetzen.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu
entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Vergütungsantrag gehört. Eine Stellungnahme wurde
nicht abgegeben.
Es wurde, bis auf eine kleine Anpassung der Berechnungsgrundlage, antragsgemäß
entschieden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße
48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 16.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 02.04.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
Marburg (AG Marburg , HRB 7284), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8,
35041 Marburg, (Geschäftsführer), wird die Anordnung des Insolvenzgerichts vom
03.02.2020, das Verfahren mündlich zu führen, abgeändert. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Der für Mittwoch, 06.05.2020 um 09:00 Uhr in Saal 157 des Amtsgerichtsgebäudes
in Marburg anberaumte Berichts- und Prüfungstermin wird aufgehoben.
Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin
entspricht, ist der 06.05.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7284 HRB 7284: mietmich GmbH, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 03.02.2020
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
Marburg (AG Marburg, HRB 7284), vertr. d.: Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8,
35041 Marburg, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2020 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.04.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.05.2020, 09:00 Uhr, Saal 157,
Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg/Lahn eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 03.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 166/19 (24) · mietmich GmbH · Insolvenzgericht Marburg
- Insolvenzgericht
- Marburg
- Aktenzeichen
- 22 IN 166/19 (24)
- Wirksam am
- 21.11.2019
- Registerbezug
- Marburg, HRB 7284
mietmich GmbH, Im Rudert 4, 35041 Marburg (AG Marburg , HRB 7284), vertr. d.:
Samuel Kranhold, Am Ziegenberg 8, 35041 Marburg, (Geschäftsführer), ist am
21.11.2019 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1,
35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg,
Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg/Lahn, 21.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7284 HRB 7284: mietmich GmbH, Marburg, Im Rudert 4, 35043 Marburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.04.2019. Geschäftsanschrift: Im Rudert 4, 35043 Marburg. Gegenstand: Der Betri…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.