VR 314
Mieterbund Cottbus-Guben u.U. e.V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Cottbus
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Registerdaten
- Sitz
- Cottbus
- Datenstand
- 2025-01-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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HD
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 314 CB VR 314 CB: Mieterbund Cottbus-Guben u.U. e.V., Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2018 sowie der Beschlüsse der Mitglie…
VR 314 CB: Mieterbund Cottbus-Guben u.U. e.V., Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.01.2018 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 06.11.2017 und 07.11.2017 der Mieterverein Forst/L. e. V. mit Sitz in Forst (Lausitz) (Amtsgericht Cottbus, VR 446) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
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