HRB 201009
MID Solutions GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gittelde
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Registerdaten
- Sitz
- Gittelde
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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5 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 11.09.2025
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
In dem Insolvenzverfahren MID Solutions GmbH, vertr. d. d. GF, Bahnhofstraße 3, 37539 Bad Grund (Harz) (AG Göttingen, HRB 201009), vertr. d.: 1. Manfred Hellmich, GF der MID Solutions GmbH, Am Breiten Busch 1, 37520 Osterode am Harz, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Pilster, GF der MID Solutions GmbH, Frankfurter Straße 11, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgen am:
Mittwoch, 15. Oktober 2025, Zimmer Nr. 11 (Nebengebäude), Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
Widersprüche sind schriftlich bis zum 13.10.2025 zu erheben. Die Insolvenztabelle nebst nachträglicher Anmeldungen und Urkunden ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 08.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 30.10.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover, wird der Berichts- und Prüfungstermin vom 12.11.2024 uhrzeitmäßig verlegt auf:
Dienstag, 12. November 2024, 8.30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
G r ü n d e :
Aufgrund Verhinderung des Insolvenzverwalters war der Termin auf von 13.30 Uhr auf 8.30 Uhr zu verlegen.
Amtsgericht Osterode am Harz, 30.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 28.10.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover -
wird der Berichts- und Prüfungstermin vom 05.11.2024 verlegt auf:
Dienstag, 12. November 2024, 13.30 Uhr, Saal 12,
Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz.
G r ü n d e :
Der Termin vom 05.11.2024 musste aufgrund einer Verhinderung der Sachbearbeiterin verlegt werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 28.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 25.10.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
Amtsgericht Osterode am Harz, 25.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 01.09.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511-32660-50, Fax: 0511-32 66 01.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 05.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 12, Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 01.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 20/24 · MID Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osterode am Harz
- Insolvenzgericht
- Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 20/24
- Wirksam am
- 21.06.2024
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 201009
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osterode am Harz, 20.06.2024
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201009 HRB 201009: MID Solutions GmbH, Gittelde, Bahnhofstraße 3, 37534 Gittelde. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen.
HRB 201009 MID Solutions GmbH, Gittelde, Bahnhofstraße 3, 37534 Gittelde.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2009. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 3, 37534 Gittelde. Gegenstand: Hers…
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