HRB 500143

Microtherm GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Pforzheim

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Registerdaten

Sitz
Pforzheim
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MICROTHERM Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pforzheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 37/20 · Microtherm GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 37/20
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 500143
3 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Microtherm GmbH, Täschenwaldstraße 3, 75112 Pforzheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Karlheinz Gruber und Tina Katalin Szodfridt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 500143
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 23.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 37/20 · Microtherm GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 37/20
Wirksam am
10.09.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 500143
3 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Microtherm GmbH, Täschenwaldstraße 3, 75112 Pforzheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Karlheinz Gruber und Tina Katalin Szodfridt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 500143
- Schuldnerin -

Beschluss:

1. In dem am 01.07.2020 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 12.10.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim
Telefon: 0621 8 77 08 0
Telefax: 0621 8 77 08 20
Email: info@verwalter.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 12.11.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 09.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 37/20 · Microtherm GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 37/20
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 500143
3 IN 37/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Microtherm GmbH, Täschenwaldstraße 3, 75112 Pforzheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Karlheinz Gruber und Tina Katalin Szodfridt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 500143
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 29.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 3 IN 37/20) aufgelöst. Gemäß…
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 3 IN 37/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 37/20 · Microtherm GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 37/20
Wirksam am
27.04.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 500143
3 IN 37/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Microtherm GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Täschenwaldstraße 3, 75112
Pforzheim
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.04.2020 um 13:45
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 16.04.2020 angeordneten vorläufigen
Maßnahmen und sonstige Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 24.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 37/20 · Microtherm GmbH · Insolvenzgericht Pforzheim
Insolvenzgericht
Pforzheim
Aktenzeichen
3 IN 37/20
Wirksam am
17.04.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 500143
3 IN 37/20

In dem Verfahren über den Antrag

Microtherm GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Täschenwaldstraße 3, 75112
Pforzheim
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 16.04.2020 um 10:20
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme
Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 16.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Beckmann-Moretti, Vibeke, geb. Beckmann, Pforzheim.
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Beckmann-Moretti, Vibeke, geb. Beckmann, Pforzheim.
Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Beckmann, Peter Christian, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Beckmann, Peter Christian, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Gruber, Karlheinz, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Gruber, Karlheinz, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Volz, Hans, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Volz, Hans, Freudenstadt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Beckmann, Peter Christian, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvert…
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Beckmann, Peter Christian, Pforzheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Szodfridt, Tina Katalin, Aidlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt und nicht mehr Geschäftsführer: Beckmann, Joseph Andreas, Pforzheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 500143 HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Sta…
HRB 500143: Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 4.860.000,00 EUR erhöht.
Veränderungen
HRB 500143 Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Dörflinger, Rolf, Birkenfeld.
Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Dörflinger, Rolf, Birkenfeld.
Veränderungen
HRB 500143 Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Volz, Hans, Seewald-Erzgrube, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Volz, Hans, Seewald-Er…
Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Bestellt als Geschäftsführer: Volz, Hans, Seewald-Erzgrube, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Volz, Hans, Seewald-Erzgrube, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 500143 Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Benz, Franz Albert, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim. Prokura erloschen: Benz, Franz Albert, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 500143 Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim.Prokura erloschen: Stantzel, Adolf, Tiefenbronn.
Microtherm GmbH, Pforzheim, Täschenwaldstr. 3, 75181 Pforzheim.Prokura erloschen: Stantzel, Adolf, Tiefenbronn.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.