HRB 29375
Michel und Stich GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wiesbaden
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Registerdaten
- Sitz
- Wiesbaden
- Datenstand
- 2024-04-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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8 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Michel Stich Weingärtner Gesellschaft mbH Wiesbaden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 40/20 · Michel und Stich GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 40/20
- Wirksam am
- 21.08.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 29375
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
09.12.2025.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 9.777,26 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 21.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 40/20 · Michel und Stich GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 40/20
- Wirksam am
- 20.08.2025
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 29375
xxx
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
xxx
€ Zuschlag in Höhe von 46,9 %
xxx
€ Auslagen zuzüglich
xxx
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
€ Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße 18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail: insolvenz@bop.legal wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 06.02.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 84.866,69 € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von xxx €. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Im Hinblick auf die im vorläufigen Verfahren durchgeführte Betriebsfortführung hat der Verwalter einen Zuschlag in Höhe von 21,90 % beantragt. Auf die Begründung wird Bezug genommen.
Zusätzlich beantragte der Verwalter einen Zuschlag für die Bemühungen um eine übetragende Sanierung in Höhe von 25% . Dieser ist vom Grund und der Höhe her gerechtfertigt, da umfangreiche Gespräche mit Investoren und Interessenten stattfanden und die dafür nötigen Unternehmensdaten und unterlagen zusammengestellt wurde.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 20.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 40/20 · Michel und Stich GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 40/20
- Wirksam am
- 28.07.2023
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 29375
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29375 HRB 29375: Michel und Stich GmbH, Wiesbaden, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 40/20 · Michel und Stich GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 40/20
- Wirksam am
- 09.04.2020
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 29375
GmbH, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden, vertr.d.d. GF Christoph Michel (AG
Wiesbaden , HRB 29375), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 07.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 40/20 · Michel und Stich GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
- Insolvenzgericht
- Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 40/20
- Wirksam am
- 06.02.2020
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 29375
Stich GmbH, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden, vertr.d.d. GF Christoph Michel (AG
Wiesbaden , HRB 29375), ist am 06.02.2020 um 09:10 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin
Obermüller, Brandhoff Obermüller & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlichterstraße
18, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 945 864 26, Fax: 0611 945 864 28, E-Mail:
m.obermueller@bop.legal bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 06.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 29375 HRB 29375: Michel Stich Weingärtner Gesellschaft mbH, Wiesbaden, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma),…
HRB 29375 HRB 29375: Michel Stich Weingärtner Gesellschaft mbH, Wiesbaden, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden. Nicht mehr Geschäftsführer: Weingärtner, Peter, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 29375 HRB 29375: Michel Stich Weingärtner Gesellschaft mbH, Wiesbaden, Luisenstraße 8, 65185 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2016. Geschäftsanschrift: Luisenstraße …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.