HRB 5612

Michael Mayer Autohaus GmbH

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rosenheim

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Registerdaten

Sitz
Rosenheim
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Auto Mayer GmbH. Rosenheim

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRB 5612 HRB 5612: Michael Mayer Autohaus GmbH, Rosenheim, Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim.
HRB 5612: Michael Mayer Autohaus GmbH, Rosenheim, Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim.
Veränderungen
HRB 5612 Auto Mayer GmbH., Rosenheim (Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Michael Mayer Autohaus…
Auto Mayer GmbH., Rosenheim (Westerndorfer Str. 70, 83024 Rosenheim). Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Michael Mayer Autohaus GmbH. Die Michael Mayer Autohaus GmbH mit dem Sitz in Rosenheim (Amtsgericht Traunstein HRB 10722) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.