HRB 7681

Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schöppenstedt

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Registerdaten

Sitz
Schöppenstedt
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 175/25 · Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 175/25
Wirksam am
21.09.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 7681
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 09.10.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 09.10.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 09.09.2026

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 175/25 · Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 175/25
Wirksam am
11.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 7681
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 11.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 272 IN 175/25 · Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 175/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 7681
272 IN 175/25 : Über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Kirchberg, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-24299-0, Fax: 0531-24299-55, E-Mail: info@ankobs.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.12.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.01.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 02.10.2025

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 175/25 · Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 175/25
Wirksam am
15.07.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 7681
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2025 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Kirchberg, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-24299-0, Fax: 0531-24299-55, E-Mail: info@ankobs.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 15.07.2025

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Veränderungen
HRB 7681 HRB 7681: Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Bestellt als Geschäftsführer: Grunenberg, Mareike, Schöppenstedt, *XX.XX.XXXX, mit der B…
HRB 7681: Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Bestellt als Geschäftsführer: Grunenberg, Mareike, Schöppenstedt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Grunenberg, Mareike, Schöppenstedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7681 Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertr…
Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grunenberg, Mareike, Schöppenstedt, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7681 Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Die Gesellschafterversammlung hat am 31.05.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf …
Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Schöppenstedt, Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt. Die Gesellschafterversammlung hat am 31.05.2010 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 zunächst um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 und dann um weitere 45.000,00 EUR auf 71.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 Nr. 1 zu ändern. Weiter wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Nr. 3 (Geschäftsjahr). Geschäftsanschrift: Groß Vahlberger Str. 2 a, 38170 Schöppenstedt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.