HRB 10471
MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Rüdersdorf b. Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Rüdersdorf b. Berlin
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 21.05.2026
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10471), Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roy von Maanen, Krumme Straße 3, 32657 Lemgo wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 211 InsO nach Verteilung der Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO eingestellt.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17.4.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 27.10.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 19.727,04€ nebst der Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in gesetzlicher Höhe festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 24. Oktober 2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 21.07.2025
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
Firma MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 10471), Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roy von Maanen, Krumme Straße 3, 32657 Lemgo wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 01.09.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 53/19
Frankfurt (Oder), 17. Juli 2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 28.12.2022
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
Insolvenzabteilung
3 IN 53/19
BESCHLUSS
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Schinkelstraße 32,
17268 Templin
wie folgt festgesetzt :
Vergütung: €
Auslagen: €
Umsatzsteuer: €
Gesamtbetrag: €
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV. Bei der Festsetzung sind Art, Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1, 3 InsVV).
Im vorliegenden Fall liegt der festgesetzten Vergütung eine Masse von 17.205,71 € zu Grunde.
Hieraus ergibt sich ein Regelsatz von €.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Dieser Normalfall liegt vor.
Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen.
Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der vom vorläufigen Verwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss stehen dem Schuldner und dem vorläufigen Verwalter das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung zu. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Frankfurt (Oder), 15. Dezember 2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 10.06.2021
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH (Registergericht: Amtsgericht
Frankfurt (Oder) HRB 10471), Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei
Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roy von Maanen, Krumme Straße
3, 32657 Lemgo ist am 07.06.2021 bei Gericht die Anzeige des Verwalters
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 9. Juni 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10471 FF HRB 10471 FF: MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Rüdersdorf b. Berlin, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf b. Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolven…
Forderungsprüfung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
Insolvenzabteilung
3 IN 53/19
BESCHLUSS
Über das Vermögen der Firma
MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Altlandsberger Straße 3, 15562
Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 10471)
wird auf den am 11.02.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.06.2019 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Rechtsanwalt Falk Eppert,
Vietmannsdorfer Straße 23,
17268 Templin
wird zum Insolvenzverwalter bestellt.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.07.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.
Die Forderungsanmeldungen liegen ab 30.07.2019 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Auf einen Berichtstermin wird verzichtet (§ 29 Abs. Satz 2 InsO). Stichtag, der
dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der 26.08.2019. Bis zu
diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die
angemeldeten Forderungen einreichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.
Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)
eingelegt. Die schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift per Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer
qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt werde.
Die Beschwerde soll begründet werden. Die Gerichtssprache ist deutsch.
Frankfurt (Oder), 3. Juni 2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 53/19 · MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
- Insolvenzgericht
- Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 53/19
- Wirksam am
- 25.02.2019
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 10471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma MHT Mineralien - Handel -
Transport GmbH, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf bei Berlin ,
vertreten durch den Geschäftsführer
ist am 25. Februar 2019 um 15.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens
gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt Falk
Eppert, Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin wird zum vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle
Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Frankfurt (Oder), 25.2.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10471 FF HRB 10471 FF: MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Rüdersdorf b. Berlin, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf b. Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. van Maanen, Mirka, geb. Vollbrecht
HRB 10471 FF HRB 10471 FF: MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Rüdersdorf b. Berlin, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf b. Berlin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Kattenstroth, Bruno; Geschäftsführe…
van Maanen, Roy, *XX.XX.XXXX, Lemgo; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
van Maanen, Mirka, geb. Vollbrecht, *XX.XX.XXXX, Lemgo; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 10471 FF HRB 10471 FF: MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Rüdersdorf b. Berlin, Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf b. Berlin. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdor…
HRB 10471 FF MHT Mineralien - Handel - Transport GmbH, Rüdersdorf b. Berlin(Altlandsberger Straße 3, 15562 Rüdersdorf b. Berlin). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2007 ist der Gesellschaftsvertrag …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.